Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kritisiert Vortragsabsage an der Universität Würzburg

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit verurteilt die erzwungene Absage des Vortrags des Psychoanalytikers Prof. Dr. Bernd Ahrbeck zum Thema Transsexualität am Lehrstuhl für Pädagogik bei Lernbeeinträchtigungen der Universität Würzburg als Ausdruck von Cancel Culture und sieht darin eine Verletzung der Wissenschaftsfreiheit. Vorangegangen war eine emotionale, konzertierte Kampagne des „Referat Queerfeminismus“, der Grünen Hochschulgruppe und des studentischen Vertreters im Senat, Phillip-Daniel Schmoll, sowie weiterer Aktivisten. Der Gastredner wurde dabei persönlich verunglimpft und diffamiert. Die Universität muss eine Stätte des freien argumentativen Austausches auch und gerade über sensible Themen bleiben!

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit verurteilt Unterschriftenaktion gegen Prof. Dr. Susanne Schröter, 13. Mai 2023

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit verurteilt die „Stellungnahme zur Billigung von Rassismus am Frankurter Forschungszentrum Globaler Islam“ des „Exzellenzclusters Africa Multiple“ an der Universität Bayreuth als Versuch der Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit, aufgrund der Forderung, dass die Goethe-Universität Frankfurt das von Susanne Schröter geleitete Forschungszentrum „auf den Prüfstand“ stellt.

Zudem verlässt die Stellungnahme mit zahlreichen diffamierenden Zuschreibungen und persönlichen Angriffen den Rahmen zulässiger wissenschaftlicher Kritik. Vollends im Ton vergreift sich die Stellungsnahme, indem sie das Forschungszentrum als „Schande“ bezeichnet und ihm gar – bar jeder sachlicher Substanz – „weiße Nekropolitik“ (ein auf Achille Mbembe zurückgehender Ausdruck, der Machtausübung über Leben und Tod bezeichnet) vorwirft. Das ist ein Sprachgebrauch weit jenseits dessen, was unter Wissenschaftlern gebräuchlich sein sollte, und trägt zur Verrohung der Debatte bei.

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit verurteilt Unterschriftenaktion gegen Prof. Dr. Susanne Schröter, 13. Mai 2023

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit verurteilt die „Stellungnahme zur Billigung von Rassismus am Frankurter Forschungszentrum Globaler Islam“ des „Exzellenzclusters Africa Multiple“ an der Universität Bayreuth als Versuch der Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit, aufgrund der Forderung, dass die Goethe-Universität Frankfurt das von Susanne Schröter geleitete Forschungszentrum „auf den Prüfstand“ stellt.

Zudem verlässt die Stellungnahme mit zahlreichen diffamierenden Zuschreibungen und persönlichen Angriffen den Rahmen zulässiger wissenschaftlicher Kritik. Vollends im Ton vergreift sich die Stellungsnahme, indem sie das Forschungszentrum als „Schande“ bezeichnet und ihm gar – bar jeder sachlicher Substanz – „weiße Nekropolitik“ (ein auf Achille Mbembe zurückgehender Ausdruck, der Machtausübung über Leben und Tod bezeichnet) vorwirft. Das ist ein Sprachgebrauch weit jenseits dessen, was unter Wissenschaftlern gebräuchlich sein sollte, und trägt zur Verrohung der Debatte bei.

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit fordert die Unterzeichner auf, sich von diesem völlig unangemessenen Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit zu distanzieren.

 

Pressemitteilung Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zur Konferenz „Migration steuern, Pluralität gestalten“, 1. Mai 2023:

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit verurteilt die Doppelmoral und die Heuchelei der Kritiker der Frankfurter Konferenz zur Migrationspolitik. Auch wenn der Tübinger OB Boris Palmer mit unangemessenen Äußerungen scharfe Kritik verdient haben mag, so fehlt es doch bei vielen an der moralischen Legitimation dazu. Wer die Tagungsreferenten und Organisatoren als Nazis und Rassisten bezeichnet, nimmt jeder Kritik an den Äußerungen Palmers die Glaubwürdigkeit. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit ruft alle Beteiligten zur verbalen Abrüstung und einem respektvollen, sachlichen und an den Fakten orientierten Umgang miteinander auf.

 

Pressemitteilung Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zur Freiheit der Lehre, 19. April 2023:

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit begrüßt die Entscheidung der ArbG München vom 10.1.2023, durch welche eine Abmahnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften München gegenüber ihrem Mitglied Prof. Dr. Günter Roth für rechtswidrig erklärt wurde. Zu Recht hat das Arbeitsgericht die Bedeutung der Lehrfreiheit herausgestellt und gerügt, dass eine Abmahnung nicht pauschal Darstellungen und Wertungen der Beschwerden von Studierenden übernehmen kann. Insbesondere existiert kein Recht von Studierenden, in Lehrveranstaltungen mit bestimmten Fragen nicht konfrontiert zu werden. Auch und gerade in emotionalen und polarisierenden Themen ist es das Recht des Dozenten, eine Diskussion in seinen Lehrveranstaltungen zu eröffnen, sofern er abweichende Auffassungen respektiert und die Grenzen der Rechtsordnung und Verfassung respektiert.

Hochschulen sind Orte der intellektuellen Auseinandersetzung und des Diskurses. Deswegen ist es umso befremdlicher, dass die Hochschule hier offenbar das hochschulinadäquate Begehren einzelner Studierender übernommen hat, mit bestimmten Fragen nicht konfrontiert zu werden.

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit fordert sämtliche Hochschulleitungen auf, entsprechend der Entscheidung des ArbG München die Lehr- und Wissenschaftsfreiheit der Dozenten zu respektieren.

 

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zum Versuch des SPD-Landtagsabgeordneten Jan Pasternack in die Wissenschaftsfreiheit von Prof. Susanne Schröter einzugreifen

Pressemitteilung, 15. April 2023

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit verurteilt den Einschüchterungsversuch des SPD-Landtagskandidaten Jan Pasternack anlässlich der für den 28. April geplanten Konferenz an der Frankfurter Goethe-Universität zur Migrationspolitik. In seiner Stellungnahme fordert Pasternack den Ministerpräsidenten auf, der Konferenz die Schirmherrschaft zu entziehen, und die Wissenschaftsministerin, das veranstaltende Forschungszentrum Globaler Islam zu überprüfen. Pasternacks Forderung stützt sich auf die Auswahl von Rednern wie Boris Palmer oder Ahmad Mansour.

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit sieht in solchen übergriffigen Stellungnahmen einen Versuch, die Wissenschaftsfreiheit einzuschränken. Es obliegt nicht der Politik, angeblich „objektiv“ die wissenschaftliche Qualität von Universitätsveranstaltungen zu beurteilen und Konsequenzen zu fordern. Deshalb fordern wir die Parteiführung der SPD in Hessen auf, sich von dieser Cancel Culture zu distanzieren, und die hessische Wissenschaftsministerin, den Angriff zurückzuweisen.

Zur Konferenzankündigung: https://www.ffgi.net
Zur Ausgangsmeldung: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/kritik-an-migrationskonferenz-in-frankfurt-mit-palmer-und-mansour-18821032.html

 

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zur Absage der Konferenz „We want our World back“

Pressemitteilung, 4. April 2023

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kritisiert die Absage der vom AStA der Universität Hamburg organisierten Konferenz „We want our World back“ (https://www.asta-uhh.de/1-aktuelles/statement-zur-konferenz.html) durch das Präsidium der Universität und sieht hierin eine mögliche Verletzung der Wissenschaftsfreiheit. Eine solche Absage darf nur darauf gestützt werden, dass die Gefahr des Verbreitens strafbarer oder verfassungsfeindlicher Inhalte besteht, was konkret belegt werden muss. Lediglich die Mitgliedschaft eines Referenten in einer ausländischen Organisation ist dafür nicht hinreichend. Die Universitätsleitung wird aufgefordert, konkrete Hinweise vorzulegen.

 

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kritisiert Beck-Verlag für die Beendigung der Zusammenarbeit mit Hans-Georg Maaßen

Pressemitteilung, 19.01.2023

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit bedauert die Entscheidung des Beck-Verlags, die Zusammenarbeit mit Hans-Georg Maaßen zu beenden und damit erneut vor einer gegen den Verlag gerichteten Kampagne in die Knie zu gehen.

Zu den Äußerungen Maaßens kann man sehr unterschiedlicher Meinung sein, man kann sie selbstverständlich als polemisch und abstrus kritisieren und ablehnen. Das einzige, was bei der Beurteilung seines Beitrags in den Büchern des Beck-Verlags eine Rolle spielen sollte, ist dessen fachliche Qualität. Aktuelle Äußerungen von Herrn Maaßen sollten nur dann eine Relevanz haben, wenn sie verfassungsfeindlich sind. Dies ist nicht der Fall. Die Kommentierung selbst hat niemals in der Diskussion eine Rolle gespielt und ist als solche auch nicht zu beanstanden. Es drängt sich der Verdacht auf, Menschen mit politisch missbilligten Ansichten sollten ins wissenschaftliche Abseits gedrängt werden, was umso unverständlicher ist, als es an Grundgesetz-Kommentaren keinen Mangel gibt; wer eine Kommentierung nicht zur Kenntnis nehmen möchte, könnte ja auf andere Kommentare zurückgreifen. Nachdem nun der Verlag erneut vor einer gut organisierten und medial orchestrierten  Kampagne kapituliert hat, obwohl er im Sommer noch standzuhalten schien, besteht in der Wissenschaft die Besorgnis, dass sich der Verlag künftig bei der Auswahl seiner Kommentatoren von aktivistisch diktierten Bedingungen leiten lassen wird. Von wissenschaftlicher Seite werden die künftigen Entwicklungen diesbezüglich  genau beobachtet werden.

Das Netzwerk sieht im Nachgeben des bedeutendsten juristischen Fachverlags gegenüber öffentlichem Druck, die Zusammenarbeit mit bestimmten Autoren zu beenden, eine Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit und fordert den Verlag auf, künftigen Kampagnen standzuhalten.

 

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zur Erweiterung von § 130 StGB

Pressemitteilung, 05.12.2022

Wir halten die Erweiterung von § 130 des Strafgesetzbuches (Billigung, Leugnung, gröbliche Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, welche zu Hass oder Gewalt aufstacheln oder den öffentlichen Frieden stören) für juristisch problematisch. Wir fürchten zudem negative Konsequenzen für die Wissenschaftsfreiheit, wenn Amtsrichter entscheiden müssen, was als Völkermord oder Kriegsverbrechen zu gelten hat. Entsprechende Urteile werden normierende und abschreckende Wirkung entfalten und die wissenschaftliche Diskussion über Kriegsverbrechen und Genozide, die von vielen sich ändernden Variablen und unterschiedlichen Definitionen sowie dem Fortgang der Forschung bestimmt ist, erheblich behindern. Zudem kritisieren wir entschieden die zunehmende politische und rechtliche Übergriffigkeit im Hinblick auf eine offene Erinnerungskultur in einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft, selbst wenn sie, wie kürzlich im Falle der Bundestagsresolution zum Holodomor, von positiven Intentionen getragen ist. Komplexe Fragen wie etwa diejenige nach der Charakterisierung als Völkermord oder Klassenmord sollten nicht politisch entschieden werden, sondern Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung und Diskussion bleiben.

Zu dem Beschluss siehe https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw42-de-bundeszentralregister-915600.

 

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zur Kampagne gegen Prof. Dr. Ebrahim Afsah

Pressemitteilung, 28.11.2022

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit verurteilt die Kampagne gegen Prof. Dr. Ebrahim Afsah, seit 2018 Professor an der Universität Wien für islamisches Recht, die nun zu seinem Weggang von der Universität führte. Von Anfang an war er zahlreichen und regelmäßigen Angriffen ausgesetzt, darunter Beleidigungen und Bedrohungen. Noch vor seinem Antritt der Professur wurden Unterschriftlenlisten gegen seine Berufung geführt. Grund dafür waren allein seine kritischen Positionen in seinem Forschungsgebiet. Es wäre die Pflicht der Universitätsleitung gewesen, ihn gegen diese Angriffe in Schutz zu nehmen.

Mobbing gegen Kritiker des politischen Islamismus auch in der Wissenschaft ist weltweit kein Einzelfall, sondern ein bekanntes Muster, es reicht von Störungen von Vorlesungen bis hin zu Morddrohungen gegenüber den Wissenschaftlern und ihren Familien. Es ist nicht nur Pflicht der Hochschulleitungen, sich schützend vor diese Wissenschaftler zu stellen, sondern auch Aufgabe der wissenschaftlichen Community insgesamt. Leider lässt es gerade diese oftmals an Solidarität fehlen und nimmt teilweise gar an den Kampagnen teil. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit fordert hier ein grundlegendes Umdenken und bedingungslose Solidarität mit denjenigen Kollegen, die sich für die Freiheit und die Menschenrechte einsetzen.

 

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zur Kampagne gegen PD Dr. Javier Y. Álvarez-Vázquez

Pressemitteilung, 03.11.2022

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit verurteilt die studentische Kampagne gegen PD Dr. Javier Y. Álvarez-Vázquez an der Universität Leipzig und begrüßt es, dass die Universitätsleitung den Forderungen der Studenten nach Absage des Seminars nicht nachgekommen ist.
Studenten müssen damit leben, dass in einer Literaturempfehlung Werke enthalten sind, mit deren Inhalt sie nicht einverstanden sind. Es zeichnet wissenschaftliche Lehre aus, sie auch mit abweichenden Ansichten zu konfrontieren und diese zu diskutieren. Die Vorwürfe der „Transphobie“ sind ehrabschneidend und dienen nicht der Debatte, sondern der Diffamierung der Person. Die Störung eines Seminars ist eine inakzeptable Verletzung der Lehrfreiheit.
Die Universitätsleitung wird aufgefordert, auch weiterhin die Rechte von PD Dr. Álvarez-Vázquez zu schützen und entsprechende Schritte im Hinblick auf das gegen ihn gerichtete Mobbing zu prüfen.

 

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zum Fall Wagener

Pressemitteilung, 18. Juli 2022.

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kritisiert den Entzug der Sicherheitsfreigabe an der Hochschule des Bundes für Öffentliche Verwaltung, Fachbereich Nachrichtendienste, gegenüber dem dort lehrenden Prof. Dr. Wagener. Ein solcher darf niemals auf eine wissenschaftliche Äußerung gestützt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass sich auch ein Professor an der Hochschule des Bundes in vollem Umfang auf die Wissenschafts- und Lehrfreiheit berufen kann. Daher werden der BND und das BfV, deren Bestrebung zur Bekämpfung verfassungsfeindlicher Tendenzen im Übrigen selbstverständlich respektiert werden, darum gebeten, nachvollziehbare Beweise für eine verfassungsfeindliche Tätigkeit oder Auffassung von Martin Wagener vorzulegen. Erfolgt dies nicht, so halten wir das für einen rechtswidrigen Eingriff in die Freiheit der Wissenschaft und der Lehre.

Siehe hierzu auch unsere ausführliche Stellungnahme.

 

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zur Lage an den Berliner Hochschulen

Pressemitteilung, 3. Juli 2022

Mit großer Besorgnis müssen wir feststellen, dass die Wissenschaftsfreiheit an den Berliner Hochschulen und Universitäten immer häufiger missachtet wird. So werden Vorträge wie der von Marie-Luise Vollbrecht wegen angeblicher Transfeindlichkeit abgesagt, wobei der Vorwurf durch nichts gerechtfertigt ist; dies unter dem Vorwand von Sicherheitsbedenken, wodurch man Grundrechte in das Belieben von Gewalttätern stellt. Professoren werden durch Universitätsleitungen angegriffen, indem man versucht, ihnen Erklärungen unter ihrer Affiliation, welche allgemein üblich sind, zu verbieten. Gremien wie die Asten versuchen offen, Wissenschaftler aufgrund ihrer Auffassungen zu vertreiben und ihre Karriere zu beenden. Andere Wissenschaftler werden regelmäßig bedroht und beleidigt. Zahlreiche Fälle dieser Art sind in unserer Dokumentation aufgeführt und belegt. Diese Tendenzen stellen die Wissenschaftsfreiheit an Berliner Hochschulen und Universitäten nicht nur im Einzelfall, sondern grundsätzlich in Frage. Wir fordern die Senatsverwaltung auf, ihrer grundrechtlichen Schutzpflicht zugunsten der Wissenschaftsfreiheit nachzukommen und derartige Vorfälle künftig zu unterbinden

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit fordert Universität Siegen auf, den universitären Schutz von Veranstaltungen zu gewährleisten

Pressemitteilung, 26.4.2022

Die Universität Siegen erwartet von ihren Hochschullehrern, die wissenschaftliche Veranstaltungen organisieren, dass sie im Rahmen ihres Budgets für die Kosten von etwa erforderlichen Sicherheitsdiensten aufkommen. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit lehnt dies aus grundsätzlichen Erwägungen ab und sieht darin eine Verletzung der Wissenschaftsfreiheit. Die Universität ist verpflichtet, die Ausübung des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit, wozu auch die Veranstaltung von wissenschaftlichen Vorträgen und Tagungen gehört, zu schützen. Die Kosten dafür können nicht den Veranstaltern aufgebürdet werden. Das würde dazu führen, dass Drohungen mit Gewalt durch Dritte letztlich darüber entscheiden, wer zu einem Vortrag oder zu einer Tagung eingeladen wird. Dieser Gefahr muss entschieden entgegengetreten werden. Die Universität Siegen wird daher aufgefordert, ihre Entscheidung zu revidieren.

 

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zum Academic Freedom Index (AFI)

Pressemitteilung, 7. März 2022

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit begrüßt das Vorhaben, mit dem „Academic Freedom Index“ (AFI) die Wissenschaftsfreiheit global zu messen. Soeben ist das Update 2022 erschienen.

Der Index berücksichtigt allerdings keine Bedrohungen der Wissenschaftsfreiheit, die von der akademischen Gemeinschaft selbst ausgehen (siehe hier). Solche Einschränkungen aus der Wissenschaft selbst beobachten wir seit einigen Jahren vermehrt in den USA, Großbritannien oder Frankreich. Wir versuchen diese soweit möglich für den deutschsprachigen Raum zu dokumentieren.

Der Index ist nicht dafür gedacht und nicht geeignet, Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit in einzelnen Disziplinen oder Universitäten zu dokumentieren. Die Indexwerte werden leicht dahingehend falsch interpretiert, dass solche Einschränkungen und Gefährdungen nicht vorhanden seien. Das alleinige Abstellen auf externe Eingriffe kann sogar irreführend sein, da solche in anderen Ländern wie beispielsweise Großbritannien auch mit dem Ziel erfolgen, die Wissenschaftsfreiheit gegen Beschränkungen durch die akademische Community zu schützen und zu verteidigen.

 

Solidarität mit ukrainischen und russischen Kollegen

Pressemitteilung, 28. Februar 2022

Wissenschaft kann nur unter den Bedingungen von Freiheit existieren. Krieg und autoritäre Herrschaft machen sie unmöglich. Beides erleben wir im Moment mitten in Europa. Der völkerrechtswidrige Angriff der russischen Armee auf die Ukraine ist ein Angriff auf die universalen Werte, die wir mit Demokraten in aller Welt teilen. Wir solidarisieren uns mit unseren bedrohten ukrainischen Kollegen und mit allen Menschen, die sich der Militärinvasion unter Einsatz ihres Lebens entgegenstellen.

Das Regime, das Wladimir Putin in der Russischen Föderation aufgebaut hat, unterdrückt aber auch dort die Freiheit. Russische Wissenschaftler und Wissenschaftsjournalisten haben sich jetzt öffentlich von dieser Politik distanziert und mit den Menschen in der Ukraine solidarisch gezeigt. Russland habe sich dadurch international isoliert, schreiben sie, und dadurch wissenschaftliche Kooperationen mit anderen Ländern unmöglich gemacht. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit unterstützt die mutigen Kollegen, die sich Putin in Russland entgegenstellen.

Im Rahmen unserer Möglichkeiten bieten wir ukrainischen und russischen Wissenschaftlern unsere Unterstützung an, insbesondere den nach Deutschland geflüchteten ukrainischen Kollegen. Sie können sich jederzeit an uns wenden, wir werden versuchen, Sie hier bei einem Neuanfang zu begleiten, sodass sie möglichst ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit weiterhin in Freiheit nachgehen können.

 

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit wirft Landes-Asten-Konferenz Berlin Verletzung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit vor

Pressemitteilung vom 11. Februar 2022

Die Landes-Asten-Konferenz Berlin macht gegen die Wissenschaftsfreiheit mobil (siehe hier). Sie vertritt eine intolerante und ideologische Betrachtungsweise, welche keine Position außer der eigenen gelten lassen will und Berufsverbote fordert. Wer beispielsweise Kritik an der Flüchtlingspolitik der letzten Regierung äußert, hat ihrer Ansicht nach das Recht auf eine universitäre Anstellung verloren. Das Gleiche gilt für Lehrende, die „keinerlei Sensibilität für bestimmte Themen mitbringen.“ Damit verletzt die Konferenz offenkundig und elementar die Grundwerte des Grundgesetzes, insbesondere die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit.

Die Berliner Hochschulen sind aufgerufen, hier eindeutig Position für die Wissenschaftsfreiheit zu beziehen. Die Universität Hamburg hat gerade einen Kodex Wissenschaftsfreiheit verfasst. Das wäre in Berlin dringend angeraten.

 

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit begrüßt Kodex Wissenschaftsfreiheit der Universität Hamburg

Pressemitteilung, 4. Februar 2022

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit begrüßt die Verabschiedung des Kodex Wissenschaftsfreiheit der Universität Hamburg und hofft, dass dieses Beispiel Schule machen wird; das Netzwerk appelliert daher an alle Universitäten und Hochschulen, dem Beispiel der Universität Hamburg zu folgen. Insbesondere die Betonung des Freiraums der Wissenschaft und die Abwehr der Versuche, missliebige Positionen aus dem Diskurs zu drängen, findet die ungeteilte Zustimmung des Netzwerks, dasselbe gilt für die Betonung der Wissenschaftsfreiheit und der Schutzpflicht der Universität diesbezüglich. Erfreulich ist auch, dass die Wichtigkeit der kollegialen Solidarität bei Mobbing und Beleidigungen betont wird.
Von zentraler Bedeutung wird aber sein, dass diese Bestimmungen auch konsequent unter Ausnutzung aller Mittel des Rechts durchgesetzt werden. Dazu möchten wir alle Beteiligten nach ihren Möglichkeiten nachdrücklich auffordern.

 

 

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zu Angriffen auf Wissenschaftler im Zusammenhang mit Corona (Morddrohungen gegen Christian Drosten, „#SterbenmitStreeck“ etc.)

Pressemitteilung, 21. Dezember 2021

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit verurteilt grundsätzlich Bedrohungen, Einschüchterungen und Beleidigungen von Wissenschaftlern aufgrund ihrer geäußerten Expertise. Das gilt selbstverständlich unabhängig davon, ob sie die Politik der Regierung unterstützen oder kritisieren. Das Netzwerk sieht in derartigen Äußerungen gegenüber Wissenschaftlern, sofern sie den Rahmen zulässiger Kritik verlassen, eine Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit, der mit allen Mitteln des Rechts zu begegnen ist.

 

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit zur Causa Verfassungsschutz / Martin Wagener

Pressemitteilung, 12. November 2021

Auch wenn wir es ausdrücklich begrüßen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seine gesetzlichen Aufgaben gegenüber verfassungsfeindlichen Bestrebungen (ob rechts-/ linksextremistischer oder islamistischer Art) ernst nimmt, so sehen wir mehrheitlich das aktuelle Vorgehen gegen Martin Wagener mit einer gewissen Sorge. Zwar ist es nachvollziehbar, dass bei sicherheitsrelevanten Daten eine besondere Wachsamkeit angezeigt ist. Dennoch darf jedenfalls ein Eingriff in die Freiheit der Lehre nur auf verfassungsfeindliche Tendenzen, nicht auf wissenschaftliche Kritik an der Behörde allein, wie sie jüngst von Wagener geäußert wurde, gestützt werden. Wir erwarten angesichts des hohen Stellenwerts der grundrechtlich garantierten Wissenschaftsfreiheit ein sorgfältiges und nachvollziehbares Handeln der Behörde.

 

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit verurteilt Kampagne gegen Kathleen Stock

Pressemitteilung, 3. November 2021

Wir verurteilen die jahrelang gegen die Philosophin Kathleen Stock betriebene Hetzkampagne auf das Schärfste. Es widerspricht dem Ethos des Wissenschaftlers, sich an verleumderischen Aktionen wie dem gegen Stock gerichteten „Offenen Brief gegen Transphobie in der Philosophie“ zu beteiligen, den 2021 auch deutsche Hochschullehrer unterzeichnet haben: darunter Robin Celikates, Professor an der Freien Universität Berlin; Jan Baedke, Juniorprofessor an der RUB; Postdocs und Promovierende an der FU und der HU Berlin, der RUB, der LMU München, der RWTH Aachen sowie an den Universitäten Augsburg, Bielefeld, Erfurt, Hannover, Köln, Konstanz, Leipzig, Münster, Potsdam und Tübingen. Derartiges Mobbing gegen eine Einzelne darf auf keinen Fall, wie es häufig vorkommt, als Diskursverlängerung verharmlost und gerechtfertigt werden. Studenten müssen lernen, andere Positionen zu ertragen und sich mit ihnen auseinandersetzen. Dozenten wiederum stehen in der Verantwortung, diesbezüglich Vorbilder zu sein. Auch in Deutschland werden Kollegen auf solche Weise attackiert und diffamiert. Dieser Cancel Culture muss entschieden entgegengetreten werden. Wir bedauern den Rückzug von Kathleen Stock sehr und sichern ihr unsere volle Solidarität und Unterstützung zu.

 

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit beklagt chinesische Einflussnahme

Pressemitteilung, 26. Oktober 2021

Mit Besorgnis hat das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit Berichte zur Kenntnis genommen, dass offizielle chinesische Stellen Veranstaltungen an deutschen Konfuzius-Instituten verhindert haben sollen. Laut mehreren Medien-Berichten und einer Stellungnahme der Leibniz Universität Hannover ist die Vorstellung eines Buchs über das Leben des chinesischen Parteichefs Xi Jinping an den Konfuzius-Instituten in Hannover und Duisburg abgesagt worden. Konfuzius-Institute sind in Deutschland an Universitäten angesiedelte Kultureinrichtungen, die formal unabhängig sind.

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit wertet dieses Vorgehen als massiven Angriff auf den freiheitlichen Austausch von Wissen und von Meinungen. „Die Welt“-Herausgeber Stefan Aust und der langjähriger China-Korrespondent des „Stern“, Adrian Geiges, wollten an den Konfuzius-Instituten an der Leibniz-Universität Hannover und der Universität Duisburg-Essen ihr neues Buch „Xi Jinping – der mächtigste Mann der Welt“ per Online-Lesung vorstellen. Vor dem bereits vereinbarten Termin hat in Hannover die Tongji-Universität Shanghai interveniert und in Duisburg ist der chinesische Generalkonsul vorstellig geworden. Ergebnis: die Online-Lesung wurde „gecancelt“. Wir begrüßen die Absicht der Universität Hannover, in Eigenregie die Veranstaltung nachzuholen.

In den vergangenen Monaten ist das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit mit vielen Fällen befasst gewesen, bei denen einzelnen Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichen Gründen ihr Recht streitig gemacht wurde, am akademischen Diskurs teilzunehmen. Die Gefährdungen der Wissenschaftsfreiheit sind aber vielfältig, wie die aktuelle Lage zeigt. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit wendet sich gegen Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit – woher immer diese kommen mögen.

 

Netzwerk Wissenschaftsfreiheit fordert: Kein Zwang zum Gendern

Presseerklärung, 25. Juni 2021

Auf sprachwissenschaftlicher, psychologischer und ethischer Grundlage hat sich bislang kein Konsens ergeben, wie auf gemischtgeschlechtliche Personengruppen Bezug genommen werden soll. Geschlechtergerechtigkeit kann dafür sprechen, vom traditionellen Sprachgebrauch abzuweichen. Viele der derzeit gebräuchlichen Neuerungen rufen hingegen stilistische Probleme hervor, lassen die Ausdrucksmöglichkeiten der Sprache verarmen und verletzen die Regeln der deutschen Grammatik. Es kann deshalb nicht Sache der wissenschaftlichen oder hochschulpolitischen Institutionen sein, in dieser offenen Frage Vorschriften zu erlassen. Wie weite Teile der allgemeinen Öffentlichkeit sehen viele Netzwerkmitglieder das Vordringen von „offiziösen“ Leitlinien und Handreichungen mit Unbehagen, die zum Gebrauch von Binnen-I, Genderstern (Lehrer*innen), Unterstrich, eingefügten x etc. auffordern. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit tritt dafür ein, dass niemandem eine solche als geschlechter­inklusiv deklarierte Sprachform aufgenötigt werden darf.

Die Netzwerksprecherin Sandra Kostner verweist beispielhaft auf die Forderungen der Vertretung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen vom Februar 2021. Dort wird allen Hochschulen in Deutschland nahelegt, den Genderstern einzuführen. Nur so sei angeblich die Voraussetzung für den freien Zugang in die Hochschule und für durchlässige Karrierewege gegeben. „Es gibt gute Gründe, die alleinige Herrschaft des generischen Maskulinums kritisch zu sehen“, so Kostner. „Aber es gibt auch viele gute Gründe gegen alle bisher vorgeschlagenen Alternativen einschließlich des Gendersterns.“ In dieser Situation sei von Hochschulleitungen und Ministerien Zurückhaltung gefordert. Dies gelte auch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Deren wichtige Aufgabe sei es, gegen konkrete Diskriminierungen vorzugehen, nicht Sprach- und Gesellschaftspolitik zu betreiben.

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit fordert daher von den Hochschulen, den Wissenschaftsverwaltungen und den staatlich unterstützten Förderorganisationen, keine verbindlichen Vorschriften zur Nutzung bestimmter Formen gendersensibler Sprache zu erlassen. „Sprache ist für Forschung und Lehre ein zentrales Werkzeug. Wer in die Freiheit der Sprachverwendung eingreift, greift in die Freiheit von Forschung und Lehre ein“, betont Kostner. Es dürfe daher weder einen Zwang zu – noch ein Verbot von – „gendersensiblen“ Sprachformen geben.

Das Netzwerk vertrete uneingeschränkt das Primat der Einzelpersönlichkeit gegenüber der Institution: Nicht Corporate Identity, sondern das auf den Einzelnen bezogene Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit gelte. Mögliche Einschränkungen gebe es zuhauf: die offizielle Internetpräsenz von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Formulare in Datenbanken, die Sprache in der hochschulinternen Korrespondenz, in Unterrichtsmaterialien und Modulbeschreibungen. „Hier gibt es bereits dem Netzwerk bekannte Fälle, in denen Hochschulverwaltungen bestimmte Formen des ‚Genderns‘ mit der Macht des Apparats durchzusetzen versuchen“, beklagt Kostner.

Im Netzwerk Wissenschaftsfreiheit gebe es, so Kostner, durchaus keine einheitliche Meinung dazu, ob die Nutzung „gendersensibler Sprache“ grundsätzlich erwünscht sei oder nicht. Im Netzwerk kämen sehr unterschiedliche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlicher Erfahrungen, Generationen und politischer Einstellungen zusammen. „Entscheidend ist aber, dass wir uns gemeinsam gegen Entwicklungen wenden, die die Freiheit von Forschung und Lehre einzuschränken drohen. Daher: Kein Zwang zum Gendern“.

Gründung Netzwerk Wissenschaftsfreiheit

Presseerklärung, 3. Februar 2021

Im Netzwerk Wissenschaftsfreiheit haben sich 70 Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus dem deutschsprachigen Raum und unterschiedlichen akademischen Disziplinen zusammengeschlossen. Sie treten mit ihrem Appell für die Wissenschaftsfreiheit heute erstmalig an die Öffentlichkeit.

Ihre Sorge gilt einer zunehmenden Verengung von Fragestellungen, Themen und Argumenten in der akademischen Forschung. Vielerorts ist an den Universitäten ein Klima entstanden, in dem abweichende Positionen und Meinungen an den Rand gedrängt und moralisch sanktioniert werden. Diese Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit, folgen häufig einer ideologischen oder politischen Agenda. Sie behindern eine rationale und ergebnisoffene Suche nach Erkenntnis, die den Kern der Freiheit der Wissenschaft in der Tradition der Aufklärung ausmacht. Cancel Culture und Political Correctness haben die freie und kontroverse Debatte auch von Außenseiterpositionen vielerorts an den Universitäten zum Verschwinden gebracht.

Mit ihrem Appell und der Gründung des Netzwerkes wollen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Voraussetzungen freiheitlicher Forschung und Lehre verteidigen und stärken. Sie setzen sich für eine von Sachargumenten und gegenseitigem Respekt geprägte Debattenkultur ein. Intellektuelle Freiheit, Neugierde und wissenschaftlicher Pluralismus sind dafür unabdingbar.

V.i.S.d.P.

Dr. Sandra Kostner; Prof. Dr. Maria-Sibylla Lotter; Prof. Dr. Ulrike Ackermann; Prof. Dr. Martin Nettesheim; Prof. Dr. Andreas Rödder (Steuerungsgruppe)