Beispiele aus dem deutschsprachigen Raum

Hinweise auf weitere Fälle sind willkommen.

Vorbemerkungen

Wir benennen auf dieser Seite ohne Anspruch auf Vollständigkeit fortlaufend Beispiele für Angriffe auf die Wissenschaftsfreiheit. In einer akademischen Atmosphäre, die zunehmend durch politisch-ideologischen oder moralisch-weltanschaulichen Druck und die dadurch bedingte Selbstzensur geprägt ist, bilden diese Fälle nur die sichtbare Spitze des Eisbergs.

Kritik und Widerspruch sind elementare Bestandteile des wissenschaftlichen Diskurses in offenen Gesellschaften. Wogegen sich die Mitglieder im Netzwerk wehren, sind Diffamierungen, wenn statt eines inhaltlichen Widerspruchs eine moralisch diskreditierende politische Einordnung einer Person selbst oder ihres Arguments vorgenommen wird (etwa als „Nazi“ oder „Rechtsextremist“, „Rassist“, „Islamfeind“ oder „Menschenfeind“, „Antisemit“ ebenso wie „Linksfaschist“, „Islamist“, „Terrorist“ oder „linksversifft“). Diffamierungen können auch über subtilere Zuschreibungen wirksam werden („anschlussfähig an rechte Diskurse“, „umstritten“, „verharmlosend“ oder „auf dem linken Auge blind“). Gemeinsam ist solchen Diffamierungen, dass sie die betroffene Person als zu meidend markieren und damit aus dem Diskurs ausschließen. Sie fungieren zugleich als Orientierung und Warnung: Wer mit der diffamierten Person zusammenarbeitet, ihr „eine Bühne bietet“, Zuspruch signalisiert oder auch nur Solidarität, ist gleichfalls „schuldig“.

Es versteht sich eigentlich von selbst, aber wir betonen mit Nachdruck: Wer die Wissenschaftsfreiheit verteidigt, verteidigt nicht den Inhalt dessen, was einzelne Personen bei der Inanspruchnahme ihrer Wissenschaftsfreiheit sagen. Wenn eine Vertreterin der Genderforschung über legitime Kritik hinaus Angriffen ausgesetzt ist, die geeignet sind, sie in ihrer Freiheit zu beschränken, nehmen wir sie in Schutz, ohne damit affirmativ Stellung zu den Inhalten zu beziehen; und wenn ein Vertreter der Evolutionsbiologie die Genderforschung kritisiert, verteidigen wir sein Recht auf akademische Freiheit, ohne damit seiner Kritik zuzustimmen.

Wir beschränken uns weitgehend auf Fälle aus dem deutschsprachigen Raum oder auf Fälle mit Auswirkungen auf die Wissenschaft bei uns. Es ist zu befürchten, dass die zahlreichen und gravierenden angelsächsischen Beispiele (eine Dokumentation US-amerikanischer und kanadischer Fälle finden Sie hier und zu britischen Fällen hier) auch in dieser Hinsicht Schule machen. Die Beispiele kann man den folgenden Themen zuordnen:

Was darf erforscht und ausgesprochen werden? Was soll nicht gesagt werden?
Themen und Thesen, deren Diskussion verhindert wird, indem die Betreffenden von Fachkollegen oder Außenstehenden unter einen schwerwiegenden moralischen Verdacht (Rassismus, Frauenfeindlichkeit, Islamophobie, etc.) gestellt werden

 Wer darf sprechen? Wer soll an der wissenschaftlichen Kommunikation nicht teilnehmen können?
Cancel Culture, oder: Versuche, bestimmten Personen das Recht zu reden abzusprechen oder institutionell zu entziehen

Wie soll gesprochen werden müssen?
Einwirkungen mit dem Ziel, politisch inopportune „schlechte Wissenschaft“ zu unterbinden

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Laut einem Video-Clip in einem X-Post von Jürgen Zimmerer droht ihm Alexander Wolf, AfD-Mitglied der Hamburger Bürgerschaft, mit Mittelkürzungen wegen Unwissenschaftlichkeit und anderer diffuser fachlicher Kritik.

Pressemitteilung hierzu vom: 17.04.2024
Quellen:
Jürgen Zimmerer: (X-Post). x.com, 10.04.2024. https://twitter.com/JuergenZimmerer/status/17781578165 … 0666642

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Die Redaktion der Zeitschrift AMOSinternational zwingt Autoren, ihre deutschen Texte in Genderdeutsch zu verfassen. Betroffen sind alle Autoren der Zeitschrift.

Quellen:
— Axel Bernd Kunze (persönliche Kommunikation per e-mail); 02.2024.

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Die Präsentation des Tagungsbands „Das kulturelle Erbe von Arzach“ wurde aufgrund von Drohungen gecancelt, die sehr wahrschenlich von der aserbaidschanischen Botschaft gesteuert bzw. unterstützt wurden. Die Autoren beschreiben die Vorgänge in einer Stellungnahme ausführlich. Neuber (2024) liefert eine weitere ausführliche Beschreibung.

Pressemitteilung hierzu vom: 13.03.2024
Quellen:
Andreas Müller (Hrsg.), Harutyun G. Harutyunyan (Hrsg.), Dagmar Heller (Hrsg.), Martin Tamcke (Hrsg.): Das kulturelle Erbe von Arzach. Universitätsverlag Kiel, ISBN 978-3-928794-96-1, 01.02.2024. https://www.uni-kiel.de/de/universitaet/detailansicht/ … -arzach
Andreas Müller, Harutyun G. Harutyunyan, Dagmar Heller, Martin Tamcke: „Das kulturelle Erbe von Arzach“: Stellungnahme der Buchherausgeber – „Wir sind zutiefst beunruhigt“. aga-online.org, 11.03.2024. https://www.aga-online.org/das-kulturelle-erbe-von-arz … ruhigt/
Harald Neuber: Eklat in Berlin: Bedroht die Botschaft von Aserbaidschan deutsche Akademiker? Telepolis, 12.03.2024. https://www.telepolis.de/features/Eklat-in-Berlin-Bedr … 86.html

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Sallie Baxendale berichtet über mehrere vergebliche Versuche, ein Papier zum Thema Gesundheitsrisiken von Pubertätsblockern in medizinischen Zeitschriften zu publizieren. Abgelehnt wurde das Papier von Gutachtern explizit wegen ideologischer Unerwünschtheit (nicht wegen üblicher Typen von Defiziten). Diese Gutachten wurden auch nicht von den Herausgebern als unzulässig klassifiert, d.h. die Herausgeber der Journale haben sich effektiv an der Verhinderung der Publikation beteiligt.

Quellen:
Sallie Baxendale: Why did three journals reject my puberty-blocker study? Trans children deserve to know the facts. Unherd, 12.02.2024. https://unherd.com/2024/02/why-did-three-journals-reje … -study/
John Ely: Top neuropsychologist who found puberty-blocker drugs given to trans children may lower IQs reveals three journals rejected her ‚biased‘ research and scolded her for using ’sex-based terms‘ like male-to-female. Daily Mail, 13.02.2024. https://www.dailymail.co.uk/health/article-13077445/To … le.html

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Im Rahmen der „Montagabendgespräche“ an der RWTH Aachen ist für den 11. Dezember 2023 Phoebe Walton, Forschungsassistentin bei der Menschenrechtsorganisation Forensic Architecture eingeladen. Wenige Tage davor wird die Vorlesung vom Rektorat der Universität abgesagt. Zur Begründung wird angeführt, die Universitätsleitung müsse „abwägen, ob die Sicherheit einer Veranstaltung und das Wohlbefinden aller Beteiligten und insbesondere der Studierenden – für die wir eine Fürsorgepflicht haben – gefährdet ist.“ Nachdem eine Gruppe israelisch-jüdischer Studenten der RWTH von Anfeindungen und Angst berichtet habe, sei das nicht mehr gewährleistet. Zudem sei „diese sensible und sehr emotionale weltpolitisch geprägte Phase der falsche Zeitpunkt“. Der Vorschlag, die Veranstaltung zu verlegen, sei vom Veranstalter, Axel Sowa, nicht akzeptiert worden, erklärt die Universitätsleitung am 15. Dezember 2023 in einer Stellungnahme. In einem offenen Brief kritisieren mehr als 200 Unterzeichner die Entscheidung des Rektorats. Auch das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit fordert das Rektorat auf, „die Wissenschaftsfreiheit auch bei Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Gaza-Konflikt zu beachten.“

 

Pressemitteilung hierzu vom: 16.01.2024
Quellen:
Ursula Baus: Überwachte Räume. Marlowes, 12.12.2023. https://www.marlowes.de/ueberwachte-raeume
— Offener Brief an den Rektor der RWTH Aachen, Prof. Dr. rer. nat. Dr. h. c. mult. Ulrich Rüdiger, gegen die Absage der Lecture von Mme. Phoebe Walton:
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSdZi3ElJWcLAN … 84561b4
Stellungnahme zum Montagabendgespräch. Pressemitteilung, RWTH Aachen, 15.12.2023. https://www.rwth-aachen.de/go/id/bfcqhf

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Der Althistoriker Egon Flaig wurde bei der Tagung „Archäologische Grundbegriffe: Freiheit” an der Universität Erlangen ausgeladen. Eigentlich sollte er am 14.7.2023 einen öffentlichen Vortrag über Individuelle Freiheit gegen politische Freiheit halten. Ausführliche Beschreibung s. FAZ, 19.07.2023.

Quellen:
Jan Fleischhauer: Die Ausladung des Historikers Flaig: Dieser Fall zeigt die Feigheit an unseren Universitäten. Focus, 29.07.2023. https://www.focus.de/politik/deutschland/kolumne-der-f … 43.html
Mathias Brodkorb: Die samtpfötige Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit. FAZ, 19.07.2023. https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/auslad … 85.html
— Abendvortrag: Individuelle Freiheit gegen politische Freiheit. Die Polis im europäischen Republikanismus (Prof. Dr. Egon Flaig, Rostock). FAU, 14. Juli 2023. https://www.fau.de/termine/entfaellt-abendvortrag-indi … rostock

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Eine Kampagne des „Referats Queerfeminismus”, der Grünen Hochschulgruppe und des studentischen Vertreters im Senat, Phillip-Daniel Schmoll, verhindert an der Universität Würzburg einen für den 6. Juli 2023 angekündigten Vortrag des Psychoanalytikers Prof. Dr. Bernd Ahrbeck. Dieser war von Stephan Ellinger, dem Inhaber des Würzburger Lehrstuhls für für Pädagogik bei Lernbeeinträchtigungen, eingeladen worden, einen Vortrag zum Thema „Transsexualität und Transgender” zu halten. Im Zuge ihrer Aktionen gegen die Veranstaltung beschädigen die Protestierenden Ankündigungsplakate, fordern die Absage des Vortrags und verunglimpfen Ahrbeck als Rechtspopulisten, dem „keine Bühne geboten werden” dürfe. Am Ende kann der Vortrag nur im privaten Rahmen ohne die Universitätsöffentlichkeit stattfinden.

Quellen:
Mathias Brodkorb: Der Mut der Professoren. FAZ, 06.07.2023, Politik, S.7, 06.07.2023. https://zeitung.faz.net/faz/politik/2023-07-06/der-mut … 49.html
Arnd Diringer: Missionare für Politik und Gesellschaft. Welt am Sonntag, 16.07.2023. https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus246514102/C … en.html

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Im März 2023 veröffentlicht der Psychologe J. Michael Bailey, Professor an der Northwestern University, gemeinsam mit der als Erstautorin genannten „Suzanna Diaz” (ein Pseudonym) einen Aufsatz mit dem Titel „Rapid Onset Gender Dysphoria: Parent Reports on 1655 Possible Cases” in den zum Springer-Verlag gehörigen Archives of Sexual Behavior 52, 10311043. Der Aufsatz behandelt das in den letzten Jahren stark zunehmende Phänomen, dass Jugendliche und junge Erwachsene relativ plötzlich („rapid onset”) ihr Geburtsgeschlecht in Frage stellen und ein starkes Verlangen äußern, einem anderen Geschlecht anzugehören. In der Folge werden zur Herstellung des Wunschgeschlechts in vielen Fällen auch medizinische Maßnahmen mit teils irreversiblen Konsequenzen ergriffen (Hormonbehandlungen, Operationen, in jüngerem Alter auch Behandlung mit Pubertätsblockern). Der Aufsatz konstatiert unter anderem eine auffällige Häufung bereits zuvor bestehender psychischer Störungen unterschiedlicher Art bei diesen Personen und schreibt: „The finding is concerning because youth with mental health issues may be especially likely to lack judgement necessary to make these important, and in the case of medical transition permanent, decisions. [] The finding is particularly concerning given that parents tended to rate their children as worse off after transition.” (S. 1041) Nach Druck von Transgender-Aktivisten zieht die Zeitschrift den Artikel unter einem Vorwand zurück: Für die in Tabelle 1 beispielhaft aufgelisteten kurzen, anonymisierten Zitate von den Eltern Betroffener sei deren Zustimmung nicht korrekt eingeholt worden. Der Artikel ist als „retracted” unter https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/s10508-023-02576-9.pdf nach wie vor abrufbar (Stand Juli 2023), dabei ist die Tabelle 1 entfernt. Der Verlag hat jederzeit die Möglichkeit, den Zugang zu dem Artikel ganz zu sperren.

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Nach einem Eklat um einen Konflikt zwischen Demonstranten und Boris Palmer auf der Veranstaltung wird am 01.05.2023 auf Initiative des „Exzellenzclusters Africa Multiple” an der Universität Bayreuth ein Aufruf in Umlauf gebracht. Darin fordern zahlreiche Wissenschaftler die Frankfurter Goethe-Universität auf, „sich nicht darauf zu beschränken wie in ihrer Erklärung vom 29. April 2023 ausgeführt ‘gemeinsame Werte und Guidelines zur Organisation und Ausrichtung von Veranstaltungen an der Nahtstelle von Wissenschaft und Öffentlichkeit’ zu entwickeln, sondern auch ihre bislang unkritische Unterstützung des FFGI [Frankfurter Forschungszentrum Globaler Islam] auf den Prüfstand zu stellen.” Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit wertet dies als Versuch der Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit. Zudem verlasse „die Stellungnahme mit zahlreichen diffamierenden Zuschreibungen und persönlichen Angriffen den Rahmen zulässiger wissenschaftlicher Kritik. Vollends im Ton vergreift sich die Stellungnahme, indem sie das Forschungszentrum als ‘Schande’ bezeichnet und ihm gar bar jeder sachlicher Substanz ‘weiße Nekropolitik’ (ein auf Achille Mbembe zurückgehender Ausdruck, der Machtausübung über Leben und Tod bezeichnet) vorwirft. Das ist ein Sprachgebrauch weit jenseits dessen, was unter Wissenschaftlern gebräuchlich sein sollte, und trägt zur Verrohung der Debatte bei.”

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Der SPD-Landtagskandidat Jan Pasternack fordert den Ministerpräsidenten des Landes Hessen auf, der von Prof. Susanne Schröter für den 28. April 2023 an der Frankfurter Goethe-Universität geplanten Konferenz zur Migrationspolitik seine Schirmherrschaft zu entziehen. Von der hessischen Wissenschaftsministerin verlangt er, das veranstaltende Forschungszentrum Globaler Islam zu überprüfen. Pasternack begründet seine Aktion unter anderem mit der Behauptung, der als Redner eingeladene Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer sei nicht qualifiziert, auf einer solchen Veranstaltung zu sprechen. Andere Referenten, zu denen auch der Psychologe Ahmad Mansour zählt, fand Pasternack ungeeignet, weil sie „politisch rechts” seien (FAZ Rhein-Main vom 17. April 2023).

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Im Herbst 2021 verfasst Prof. Dr. Günter Roth, der im Fachgebiet Sozialmanagement und Sozialpolitik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München lehrt, einen Essay mit dem Titel „Erosion der Menschlichkeit” (Rubikon-News, 12. Dez. 2021), in dem er sich gegen eine allgemeine Impfpflicht und gegen die Diskriminierung von Personen ausspricht, die sich nicht gegen Corona impfen lassen. In seinen Lehrveranstaltungen im Rahmen des Masterstudiengangs „Gesellschaftlicher Wandel als Gestaltungsaufgabe” verweist Roth auf diesen Appell und fordert die Studierenden auf, darüber mit ihm zu diskutieren. Wenigstens zwei Studierende protestieren in anonymen Schreiben an die Hochschulleitung gegen diese Aufforderung. Daraufhin erhält Roth im Januar 2022 eine Nachricht der Rechtsabteilung seiner Hochschule, die ihn zu einem „Personalgespräch/Anhörung durch JU [Justiziariat]” einlädt. In dem folgenden Gespräch erläutert ein Mitarbeiter der Rechtsabteilung die Vorwürfe und kündigt eine „Ermahnung” durch den Präsidenten der Hochschule Martin Leitner an, ohne dass Roth dabei die Einzelheiten der studentischen Beschwerden zur Kenntnis gegeben werden. Die angekündigte Ermahnung geht ihm bereits am folgenden Tag zu. In ihr werden Roth „weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen” für den Fall angedroht, dass er der in der Ermahnung formulierten Erwartung, „die Lernfreiheit der Studierenden gemäß Art. 5 Abs. 3 GG [zu] respektieren sowie Ihre Lehre nicht zur bloßen Meinungskundgabe zweck[zu]entfremden” nicht entspricht. Roth setzt sich gegen dieses Vorgehen juristisch mit Erfolg zur Wehr: Am 10. Januar 2023 verurteilt das Arbeitsgericht München die Hochschule dazu, die „Ermahnung wegen Überschreitung der Grenzen der Lehrfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG” aus Roths Personalakte zu entfernen.

Quellen:
https://einfachkompliziert.de/verteidigung-der-meinungs-und-wissenschaftsfreiheit-gegen-herdentrieb-cancel-culture-und-mobbing-an-hochschulen/

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Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, kündigt seine Zusammenarbeit mit dem Verlag C.H. Beck, nachdem dieser ihn wiederholt gedrängt hatte, einer vorzeitigen Vertragsauflösung zuzustimmen. Maaßen hatte in dem viel benutzten Grundgesetzkommentar von Epping und Hillgruber den Kommentar zu den Artikeln 16 (Ausbürgerung, Auslieferung) und 16a (Asylrecht) verfasst und über Jahre hinweg aktualisiert. Aufgrund seiner kritischen und manchmal polemisch-aggressiven Tweets und Äußerungen zu verschiedenen politischen Themen wurde von prominenten Tageszeitungen wie FAZ und SZ kritisiert, dass Maaßen an dem renommierten Kommentar weiterhin mitwirken durfte. Auch einer seiner juristischen Co-Autoren artikulierte deutlich ein entsprechendes Unbehagen, stellte aber zugleich klar, dass an Maaßens Kommentar inhaltlich nichts zu beanstanden sei und er sich im Rahmen des juristisch Vertretbaren bewege. Diese Einschätzung macht sich auch der Verlag zu eigen, der zunächst gegen den medialen Druck an der Zusammenarbeit mit Maaßen festhalten will, nur um nach kurzer Zeit eine Kehrtwende zu vollziehen und auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses zu drängen. Zwar sei Maaßens Kommentar zum Grundgesetz fachlich nicht zu beanstanden, wohl aber sei „hinsichtlich der Person und der öffentlichen Äußerungen von Dr. Maaßen eine heftige Diskussion mit fortschreitender Polarisierung” entstanden, „bei der sich die unversöhnlichen Positionen verselbstständigt haben”. Diese Diskussion schade dem Grundgesetzkommentar, den Herausgebern und dem Verlag. Maaßen selbst gibt an, dass der Verlag ihm gegenüber als Grund für die Bitte um Vertragsauflösung angeführt habe, dass einer der Herausgeber des Kommentars, Volker Epping, zugleich Präsident der Universität Hannover, aus der niedersächsischen Landesregierung wegen Maaßens Mitarbeit politisch erheblich unter Druck gesetzt werde. Vor allem mit Rücksicht darauf habe er, Maaßen, die Zusammenarbeit von sich aus beendet. (2023)

Pressemitteilung hierzu vom: 19.01.2023
Quellen:
Ronen Steinke: Im Bund mit dem Verschwörungsrentner. Süddeutsche, 08.01.2023. https://www.sueddeutsche.de/kultur/c-h-beck-verlag-han … 5726895
Benedict Neff: C. H. Beck kapituliert vor einem Säuberungsfuror. Kann man es dem Verlag verübeln? Ja und nein. MZZ, 19.01.2023. https://www.nzz.ch/feuilleton/fall-maassen-ch-beck-kap … 1722143
Hans-Georg Maassen und der Verlag C. H. Beck beenden die Zusammenarbeit. NZZ, 18.01.2023. https://www.nzz.ch/international/hans-georg-maassen-un … 1721981
— Susanne Gaschke: Einschüchterungsversuche gegen Hans-Georg Maassen und den C.-H.-Beck-Verlag: Wer darf was sagen? NZZ, 14.01.2023 https://www.nzz.ch/feuilleton/einschuechterungsversuch … 1721130
— Verlag C.H. Beck und Hans-Georg Maaßen beenden Zusammenarbeit. Süddeutsche, 18.01.2023. https://www.sueddeutsche.de/kultur/maassen-beck-kommen … 5734863

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Nature, eine der international und interdisziplinär renommiertesten wissenschaftlichen Fachzeitschriften, macht in ihrem Portfolio, das auch Bestimmungen zur Forschungsethik enthält, detaillierte inhaltliche Vorgaben: Menschliche Rassen und Ethnien seien soziopolitische Konstrukte, biologische Rassen gebe es nicht, „sex” und „gender” müssten deutlich unterschieden werden, und: „Gender is usually incorrectly conceptualized as a binary (man/woman or feminine/masculine) factor. In reality, there is a spectrum of gender identities and expressions defining how individuals identify themselves and express their gender”. Damit gibt Nature den Forscherinnen und Forschern partiell vor, wie sie Begriffe zu verwenden und wie ihre Forschungsergebnisse auszusehen haben. An dem gewählten Beispiel fällt noch besonders auf, dass Nature betont, wie sehr die Dinge in diesem Bereich im Fluss sind, und die Autorinnen und Autoren auffordert, sich entsprechend flexibel zu zeigen: „As such, definitions will require frequent revisiting, as the exercise of defining gender (and sexuality) is under constant flux and evolution, as is the area of study in itself.” Es ist in Bezug auf soziales Geschlecht und Sexualität also allerhand möglich, nur eines nicht: die „binäre” Auffassung, von der kurz vorher gesagt wurde, sie sei die „gängige”; diese ist nämlich „inkorrekt”. (2022)

Quellen:
— Research Ethics. Springer Nature. 2022 https://www.nature.com/nature-portfolio/editorial-poli … ecurity

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Die DFG übt über die Bewilligungspraxis bei Forschungsprojekten Druck auf die Universitäten aus, bei der Auswahl wissenschaftlichen Personals teilweise wissenschaftsfremde Kriterien zugrunde zu legen und deutet solche zu wissenschaftsbezogenen um. – 2008 führt die DFG „forschungsorientierte Gleichstellungsstandards” ein. Damit wird erstmals in der Wissenschaft in Deutschland auf Gleichstellung im statistischen Sinne (Ergebnisgleichheit statt Chancengleichheit) abgezielt: Für alle Karrierestufen, auf denen Frauen unterrepräsentiert sind, soll von jeder Mitgliedsinstitution der DFG eine Erhöhung des Frauenanteils angestrebt und durch Zielvorgaben im Fünf-Jahres-Rahmen konkretisiert werden. Diese sogenannten Selbstverpflichtungen der Universitäten werden von der DFG veröffentlicht und ihre Einhaltung regelmäßig überprüft. Die Ambitioniertheit der Zielvorgaben sowie das Ausmaß ihrer Umsetzung im Zeitrahmen ist eines der entscheidungsrelevanten Kriterien bei der Bewilligung von Forschungsverbünden seitens der DFG, insbesondere in der Exzellenzinitiative. Dadurch wird in der DFG und an den Universitäten de facto eine neue Spielart von wissenschaftsfremden Beantragungs-, Bewilligungs-, Berufungs- und Einstellungskriterien wirksam, die indirekt auch die Wissenschaftsfreiheit in Mitleidenschaft zieht.

Die Gleichstellungsziele widersprechen der Idee nach jedoch keineswegs dem Gedanken der Bestenauslese, denn: „Um wettbewerbsfähig und zukunftsorientiert Gleichstellung zu sichern, sind personenbezogene Entscheidungen strikt nach Leistung und Potential und nicht nach Geschlecht oder beispielsweise Alter, Behinderung oder Krankheit, Herkunft, sexueller Identität oder Orientierung, Religion und Weltanschauung zu treffen.” So die Formulierung der DFG von 2017, ähnlich schon 2008. Damit wird angenommen, dass jegliche Unterrepräsentanz eines Geschlechts ausschließlich darauf zurückzuführen ist, dass bei der Auswahl sachfremde Kriterien zum Tragen kommen, oder im Umkehrschluss: Bei konsequenter Ausschließung solcher Kriterien und personenbezogenen Entscheidungen „strikt nach Leistung und Potential” wird die Unterrepräsentanz von selbst verschwinden. Damit behandelt die DFG eine spekulative und wahrscheinlich falsche empirische Hypothese als etabliertes, ja selbstverständliches Wissen.

2017 werden die „forschungsorientierten Gleichstellungsstandards” von der DFG bestätigt und bekräftigt, um 2022 den „forschungsorientierten Gleichstellungs- und Diversitätsstandards” Platz zu machen: „Ziel ist, die Gleichstellung aller Personen mit unterschiedlichen Geschlechtern, Hintergründen, Erfahrungen und Eigenschaften in der Wissenschaft nachhaltig zu befördern.” In diesen neuen Richtlinien wechseln die Kriterien, von denen es 2008 und 2017 noch hieß, sie dürften bei personenbezogenen Entscheidungen keine Rolle spielen, die Seite. Jetzt heißt es nämlich: „In den Blick zu nehmen sind zudem weitere Diversitätsdimensionen, wie Geschlecht und geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung, Alter, ethnische Herkunft und Nationalität, soziale Herkunft […], Religion und Weltanschauung, Behinderung oder chronische/langwierige Erkrankung.” Wenn all das „in den Blick zu nehmen ist”, kann die DFG schlecht sagen, man solle bei personenbezogenen Entscheidungen davon absehen, und tatsächlich ist in dem relevanten Passus von den früher von ihr abgelehnten Auswahlkriterien keine Rede mehr. Er lautet nunmehr: „Um wettbewerbsfähig und zukunftsorientiert Gleichstellung zu sichern, sind personenbezogene Entscheidungen strikt nach Leistung und Potential und nicht nach wissenschaftsfremden Kriterien zu treffen. Gegebenenfalls karrierehemmende Wirkungen von Diversitätsdimensionen sind entsprechend zu neutralisieren.” Und kurz darauf heißt es: „[…] sind Verfahren so zu gestalten, dass sie für Verzerrungseffekte und diversitätshemmende Leistungsparameter sensibilisieren, sie aufdecken und korrigieren.”

Mit anderen Worten: Während die genannten diversen Merkmale früher als sachfremde keine Rolle spielen und „strikt nach Leistung und Potential” ausgewählt werden sollte, sollen Diversitätsmerkmale jetzt gerade eine Rolle spielen, und die „Leistungsparameter” sind entsprechend zu „korrigieren”. Wonach man dann immer noch behaupten kann, es solle nach Leistung und Potential ausgewählt werden – nur dass diese Begriffe jetzt etwas anderes bedeuten als früher. Das ist nach einer impliziten und verdeckten teilweisen Abkehr vom Prinzip der Bestenauslese in der Vergangenheit nun eine weitgehend offene, indem die Gütekriterien umdefiniert und vormals wissenschaftsfremde Kriterien, die von der DFG explizit als solche gekennzeichnet wurden, in wissenschaftsbezogene umgedeutet werden.

 

Quellen:
— Informationen zum Entstehungs- und Umsetzungsprozess der Forschungsorientierten Gleichstellungs- und Diversitätsstandards der DFG. DFG, 2022. https://www.dfg.de/de/grundlagen-rahmenbedingungen/gru … prozess

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Der Heidelberger Sozialpsychologe Klaus Fiedler wird im Januar 2022 zum leitenden Herausgeber des Journals „Perspectives on Psychological Science” (PoPS) der „Association for Psychological Science” (APS) berufen. Am 2. Dezember 2022 fordert eine Gruppe von über 1.000 vorwiegend amerikanischen Wissenschaftlern den sofortigen Rücktritt Fiedlers sowie die Überprüfung seiner redaktionellen Entscheidungen, weil er sich rassistischer Verhaltensweisen schuldig gemacht habe. Konkret geht es um ein Verfahren der Bewertung eines zur Veröffentlichung eingesandten Manuskripts. Der Autor behauptet, es sei unfair verlaufen und Ausdruck eines systemischen Rassismus in der Psychologie als Wissenschaft. Mit den Vorwürfen einher geht eine Kampagne gegen Fiedler auf Twitter. Am 5. Dezember veröffentlichen 200 Psychologen einen offenen Brief an die APS, in dem sie das Vorgehen ihrer Kollegen kritisieren und die Stichhaltigkeit ihrer Behauptungen in Frage stellen. Sie kritisieren darüber hinaus, dass Fiedler keine Gelegenheit erhalten habe, zu den Anschuldigungen seinerseits Stellung zu nehmen (diesen Vorwurf erhebt auch die Deutsche Gesellschaft für Psychologie gegen die APS). Der APS-Vorstand macht sich die Vorwürfe gegen Fiedler zu eigen und spricht ihm das Misstrauen aus, worauf dieser am 6. Dezember 2022 seinen Rücktritt anbietet, der angenommen wird. Weitere Rücktritte auf der Ebene der Herausgeber folgen.

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Am Institut für Philosophie der Universität Leipzig wird ein Seminar des Privatdozenten Javier Y. Álvarez-Vázquez von Transgender-Aktivisten gestürmt, der Dozent niedergebrüllt und körperlich bedroht (FAZ vom 02.11.2022). Die Lehrveranstaltung wird deshalb nur noch digital angeboten. Álvarez-Vázquez erstattet Strafanzeige, das Institut sichert ihm Unterstützung zu. Vorausgegangen war eine Kampagne gegen ein Seminar zum Thema „Historisch-Genetische Theorie der Geschlechterbeziehung: Subjekt Identität Liebe”. Anonym bleiben wollende Aktivisten erhoben die Vorwürfe der „Transfeindlichkeit” und der Unwissenschaftlichkeit, ohne sie belegen zu können.

Pressemitteilung hierzu vom: 03.11.2022
Quellen:
Thomas Thiel: Rufmordkampagne gegen ein philosophisches Seminar. FAZ, 02.11.2022. https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/leipzi … 24.html

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Der Deutsche Bundestag verschärft am 20. Oktober 2022 „nahezu unbemerkt und ohne längere Beratungen” den Straftatbestand der Volksverhetzung nach Paragraf 130 Strafgesetzbuch. Demnach steht künftig unter Strafe, wer Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen „ öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.” Eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe kann die Folge sein. Bis dahin bezog sich die Strafvorschrift in erster Linie auf Taten in der Zeit des Nationalsozialismus. Mit der Gesetzesergänzung soll auch das Leugnen von Verbrechen im Ukraine-Krieg erfasst werden. „Es sind durchaus Konstellationen denkbar, in denen dies auf die im Rahmen des russischen Angriffskriegs begangenen Taten anwendbar ist. Jetzt könnte zum Beispiel die Billigung eines der im Rahmen des russischen Angriffskriegs gegen die Gruppe der Ukrainer begangenen Kriegsverbrechens durch Parolen oder Schilder auf einer Versammlung strafbar sein” (LTO, 21.10.2022>, erklärte der Rechtspolitiker Canan Bayram von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag. Der Strafrechtler Gerhard Strate sieht die Gefahr der Willkür und der Kriminalisierung politischer Gegner: „Das Gesetz in dieser novellierten Form kann nur als gefährlich schwammig bezeichnet werden. Seine Anwendung bedürfte zunächst einer Definition des Unsagbaren. Doch die formale Aburteilung eines Kriegsverbrechens nach dem Völkerstrafgesetzbuch ist nicht Bedingung für eine Verurteilung nach § 130 [5] StGB. Es obliegt somit einer toxischen Mischung aus öffentlicher Meinung und der persönlichen Auffassung von Staatsanwälten und Richtern, welche Kriegsverbrechen als erwiesen betrachtet und deren ‘gröbliche’ Verharmlosung somit unter Strafe gestellt werden sollte. [] Die gesetzliche Konstruktion möglichst vieler Meinungsdelikte, wie sie in den letzten Jahren in Mode gekommen ist, hat nun einen traurigen Höhepunkt erreicht. Diese Gesinnungs-Justiz trägt absolut nichts zum friedlichen Zusammenleben bei: Der Versuch, immer weitere Kreise der Bevölkerung durch immer neue Straftatbestände zu kriminalisieren und sie durch eine schwammige Rechtslage mundtot zu machen, ist ursächlich für die gesellschaftliche Spaltung unserer Zeit.” (Cicero, 31.10.2022) Mit der Einengung der Meinungsfreiheit geht auch eine Einengung von Freiheit von Forschung und Lehre einher. (2022)

Pressemitteilung hierzu vom: 05.12.2022
Quellen:
— Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 20/3708 -. Deutscher Bundestag 20. Wahlperiode, Drucksache 20/4085, 19.10.2022. https://dserver.bundestag.de/btd/20/040/2004085.pdf
Hasso Suliak: Öffentliche Verharmlosung von Kriegsverbrechen künftig strafbar. LTO, 21.10.2022. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/volksverhetzu … ocaust/
Gerhard Strate: Kriminalisierung des politischen Gegners. Cicero, 31.10.2022. https://www.cicero.de/innenpolitik/verharmlosung-von-k … reiheit

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Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet über den Fall der Juristin Alessandra Asteriti, Juniorprofessorin für Wirtschaftsrecht an der Leuphana Universität Lüneburg. 2019 schreibt sie auf Twitter einen längeren Thread darüber, warum die körperliche Unterscheidung von Männern und Frauen im internationalen Recht wichtig sei, und zwar, weil Ausbeutung, Unterdrückung oder Benachteiligung von Frauen sonst nicht darstellbar wären. Die Tweetfolge löst einen Empörungssturm in LGBTQ-Kreisen aus. Die Universitätsleitung wird in mehreren E-Mails aufgefordert, Asteriti wegen „transphober” Ansichten zu entlassen, andernfalls würde man sich an die Polizei wenden. Auf Twitter wird Asteriti als „Nazi” beschimpft und mit dem Tode bedroht. Bei einer Onlinekonferenz im September 2020 soll Asteriti ein Panel leiten, das Studierende ihres Masterprogramms zu Menschenrechten organisiert haben. Kurz vorher beschweren sich einige Studierende über ihre angebliche „Transphobie” und erreichen, dass Asteriti sich von der Leitung des Panels zurückzieht und die Konferenz in letzter Minute abgesagt wird. Am 8. Dezember 2020 fordert eine öffentliche Erklärung des AStA gemeinsam mit LGBTQ-Organisationen von der Universitätsleitung eine öffentliche Distanzierung von den „transfeindlichen Äußerungen” Asteritis. Diese erklärt sich zu einem Gespräch mit den Studierenden bereit, die den Transphobie-Vorwurf erheben. Es findet im Chancengleichheits-Büro der Universität statt und endet nach Asteritis Darstellung katastrophal. Sie sei von Beginn an als Transfeindin attackiert worden und habe sich wie in einer gehirngewaschenen Sekte gefühlt. Die Universität beschränkt sich auf Nachfrage auf die Auskunft, es habe keine Annäherung der Standpunkte gegeben. Asteritis Vertrag zur Onlinelehre wird gekündigt. Asteriti beklagt, dass die Universität sie angesichts der Rufmordkampagne kaum unterstützt habe. Tatsächlich weist die Universität auf Nachfrage der FAZ jegliche Verantwortung von sich. Der Nachfrage, ob für sie die Unterscheidung zweier biologischer Geschlechter ein menschenfeindlicher Akt sei, weicht sie ebenfalls aus.

Quellen:
Thomas Thiel: Ende einer Treibjagd. FAZ, 21.09.2022. https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/hoersa … 68.html

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An der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg (MLU) wird dem Politikwissenschaftler Jürgen Plöhn im Jahr 2021 nach 19 Jahren Lehre zunächst die Lehrbefugnis entzogen, weil er die Anwendung der „Gender-Sprache” bei Prüfungsleistungen mit einem Malus versieht. Aus rechtlichen Gründen wird der Entzug zurückgenommen. Allerdings verfügt die Institutsleitung, dass die Veranstaltungen Plöhns nicht mehr als Veranstaltungen zum Erwerb von Credit Points (CP) angeboten werden können. Jürgen Plöhn bietet daraufhin im Sommersemester 2022 keine Lehre mehr an und hat sich an den Petitionsausschuss des Landtags Sachsen-Anhalt gewandt.

Quellen:
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/ha … 00.html
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus241062871/ … er.html

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Georg Meggle, emeritierter Professor für Philosophie an der Universität Leipzig und Ehrenpräsident der Gesellschaft für analytische Philosophie (GAP), wird als einer von drei vorgesehenen Diskutanten vom Eröffnungspodium des 11. Kongresses der GAP an der HU Berlin (12.-15.09.2022) ausgeladen. Der Kongress steht unter dem Oberthema „Philosophie und Öffentlichkeit”, das Eröffnungspodium trägt den Titel „Wissenschaftsfreiheit und Moral”. Die Organisatoren des Kongresses stellen kurz vor dem Beginn der Veranstaltung fest, dass Georg Meggle den im November 2021 erschienenen Aufruf „Den Kriegstreibern in den Arm fallen. Neuer Krefelder Appell” als Erstunterzeichner unterstützt und dabei auch seinen Status als GAP-Ehrenpräsident genannt hatte. Der Aufruf richtet sich gegen den „US-Machtkomplex” und artikuliert unter anderem verschiedene bekannte Verschwörungstheorien. Der Vorstand der GAP veröffentlicht eine Erklärung zur kurzfristigen Ausladung von Georg Meggle, gegen die sich wiederum ein „offener Brief” von GAP-Mitgliedern wendet.
Meggles Unterschrift ist auf der Seite des „Neuen Krefelder Appells” (https://peaceappeal21.de/) aktuell nicht mehr zu finden. (2022)

Quellen:
https://www.gap11.de/index.html

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Die deutschen Politikwissenschaftler Christian Hacke (Bonn) und Johannes Varwick (Halle/Saale) werden auf einer schwarzen Liste des „Zentrums für Desinformationsbekämpfung” (CCD) des Ukrainischen Sicherheits- und Verteidigungsrates geführt, weil sie „russische Propaganda” betreiben würden. Der Leiter des Zentrums bezeichnet die insgesamt 72 Personen des öffentlichen Lebens (internationale Politiker, Wissenschaftler, Publizisten) auf der Liste als „Informationsterroristen”, die sich als Kriegsverbrecher verantworten müssten. Die deutsche Botschaft in Kiew fordert die ukrainische Regierung auf, die „öffentliche Listung ausländischer Persönlichkeiten zu unterbinden.” (03.08.2022.)
Im Laufe des August 2022 wird die Liste vom Netz genommen. Sie ist aber weiterhin erreichbar.

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Im Rahmen einer „Langen Nacht der Wissenschaft” der Humboldt-Universität zu Berlin am 2. Juli 2022 wird der Vortrag der Biologie-Doktorandin Marie-Luise Vollbrecht zum Thema „Geschlecht ist nicht gleich Geschlecht. Sex, Gender und warum es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt” nach Widerspruch des AStA und des „Arbeitskreises kritischer Jurist*innen” (akj) von der Universität abgesagt. Der Referent_innenrat (AStA) der Universität hatte erklärt, es sei „unschwer vorherzusehen, dass Vollbrecht auch diese Gelegenheit nutzen wird, um weiter transfeindliche Standpunkte stark zu machen. Und das in Uniräumen und mit Unigeldern! Das ist ein Skandal! Es darf keine politische Verfälschung der Wissenschaft auf Univeranstaltungen geben und dabei menschenfeindlicher Ideologie der Weg geebnet werden! Wir fordern: Keine Bühne für Transphobie ” Unter dem Motto „Keine Bühne für queer- und transfeindliche Ideologien an der HU” rief der akj zu einer Demonstration vor dem Veranstaltungsort auf. Aus Furcht vor Ausschreitungen sagt die Leitung der HU den Vortrag „im Interesse der Gesamtveranstaltung Lange Nacht der Wissenschaften” ab. Am 14. Juli kann Marie-Luise Vollbrecht ihren Vortrag an der Humboldt-Universität doch halten. Auf Twitter wird ihr unterstellt, sie leugne NS-Verbrechen an Transsexuellen. Auf Antrag von Vollbrecht spricht die Pressekammer des Landgerichts Köln im August 2022 eine Unterlassungsverfügung aus. Die Humboldt-Universität distanzierte sich zudem von der Doktorandin. „Die Meinungen, die Frau Vollbrecht in einem ‘Welt’-Artikel am 1. Juni 2022 vertreten hat, stehen nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten.” Das Verwaltungsgericht Berlin untersagt im Dezember 2023 der Universität, diese Äußerung weiterhin zu verbreiten. „Der mit der Stellungnahme einhergehende Grundrechtseingriff ist rechtswidrig”, führt es zur Begründung an. Seit Januar 2024 ist das Urteil rechtskräftig.

Quellen:
Verwaltungsgericht Berlin verbietet Humboldt Uni abschätzige Pressemitteilung über Biologin Marie-Luise Vollbrecht. HÖCKER Rechtsanwälte PartGmbB, 05.12.2023. https://www.hoecker.eu/news/erfolg-gegen-cancel-cultur … lbrecht

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An der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg wird Ende Mai 2022 von Promotionsstudierenden eine Podiumsdiskussion zur Hochschulpolitik in der Corona-Krise geplant. Um das Meinungsspektrum angemessen abzubilden, sollen jeweils zwei Befürworter und zwei Kritiker der Pandemie-Politik zu Wort kommen. Die Wirtschaftswissenschaftlerin Christine Binzel zieht allerdings ihre Zusage zurück, weil sie keine Grundlage für eine Debatte mit Kolleginnen und Kollegen sieht, die sich kritisch zur Corona-Politik der Regierung positionierten. Die Veranstaltung wird abgesagt (Stand: 20.6.2022)

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Nature, eine der international und interdisziplinär meistrezipierten wissenschaftlichen Fachzeitschriften, erlegt sich und damit ihren Autoren verschärfte ethische Beschränkungen für Veröffentlichungen auf. Nicht nur sollen bei Studien mit Menschen die Probanden nach den etablierten Kriterien geschützt werden, sondern es sollen nun auch „benefits and harms of academic research whose conclusions could affect groups of people that havent directly participated” berücksichtigt werden. Autoren, Gutachter und Herausgeber werden aufgefordert, die Würde und die Rechte von Menschengruppen zu achten. Konkret soll das nicht nur bedeuten, dass potentiell schädliche Konsequenzen für Gruppen von Menschen in der Forschung mit bedacht werden, sondern darüber hinaus, dass die Gemeinschaft der Wissenschaftler danach streben sollte, das diesbezügliche Missbrauchspotential zu minimieren. Dabei heißt es: „Although cases are not always clear cut, if publication risks people being harmed, authors and editors need to consider those risks against any benefits that could arise from publication.” Abgesehen von dem bemerkenswerten Schritt, dass Kollektiven eine Würde zugeschrieben wird, als handelte es sich um Subjekte eigenen Rechts, lassen sich diese Bestimmungen so auslegen, dass damit die Veröffentlichung jeglicher Forschung unterbunden wird, deren Resultate auch nur möglicherweise als nachteilig für eine bestimmte Menschengruppe im Vergleich zu anderen aufgefasst werden könnten. Die Wissenschaft kann so in die Pflicht genommen werden, nur solche Ergebnisse zu produzieren, die die Hypothese der empirischen Gleichheit sämtlicher interessierenden Menschengruppen bei „werthaltigen” Merkmalen wie Demokratiefeindlichkeit, Gewaltkriminalität, Integrationsbilanzen oder Intelligenz stützen. Bei abweichenden Befunden besteht ja sicherlich das Potential oder die Gefahr einer Stigmatisierung oder Diskriminierung. Da eine entsprechende „Abwägung” vorgenommen werden soll, steht es den Herausgebern weiterhin frei, entsprechende Studien genau dann zu veröffentlichen, wenn es ihnen opportun erscheint. Durch solche gleichzeitig vagen und weit ausgreifenden Bestimmungen wird insgesamt einer selektiven Publikation empirischer Befunde je nach deren moralisch-politischer Erwünschtheit die Tür geöffnet. Die Begründung für diesen Schritt beruft sich auf „principles that are already cornerstones of research ethics: beneficence (a moral obligation to act for the benefit of others) and non-maleficence (a duty to avoid harm).” Das für Wissenschaft konstitutive Erkenntnisziel wird damit allgemeinen und unspezifischen Erwägungen von Nützlichkeit und Schädlichkeit untergeordnet, die sich leicht nach ideologischen und politischen Vorgaben aller Art ausrichten lassen.

Quellen:
Research must do no harm: new guidance addresses all studies relating to people (Editorial). Nature, 14.06.2022. https://www.nature.com/articles/d41586-022-01607-0

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Dirk Helbing, Professor für computergestützte Sozialwissenschaften an der ETH Zürich, verwendet in einer Vorlesung am 21.02.2022 zum Thema „Digitale Gesellschaft” eine Folie mit dem Titel „The Temptation of Inappropriate Generalizations”. Die Folie zeigt ein Foto von Ferkeln, neben dem geschrieben steht: „We have this nice piece of Big Data software to manage logistic systems. Couldnt we apply this to: Chicken, Pigs? Terrorists? Criminals? Unemployed? Chinese? Everyone?” Der Hintergrund für den Punkt „Chinese?” ist das chinesische Sozialpunkte-System, das Bürger nach ihrem Verhalten im Alltag einstuft und etwa bei der Vergabe von Arbeitsplätzen, Ehepartnern und Krediten eine wichtige Rolle spielt. In einigen sozialen Netzwerken wird die Folie ohne Angabe des Kontextes verbreitet und als Versuch der Gleichsetzung von Chinesen mit Schweinen, Kriminellen und Terroristen interpretiert. Helbing sieht sich einem Shitstorm ausgesetzt, der in Morddrohungen gipfelt. Eine angebliche „Gruppe von Freiwilligen” gestaltet eine Webseite „Anti-Rassismus an der ETH Zürich” und verfasst einen offenen Brief an die Leitung der ETH. Nachdem sich Helbing bei allen Unterzeichnern des Briefes entschuldigt und eine modifizierte Folie mitschickt, und auch der Rektor der ETH in diesem Sinne reagiert, werden der offene Brief und alle Erwähnungen Helbings von der Webseite gelöscht. (2022)

Quellen:
Jonas Roth: Cancel-Culture an der ETH: Ein Professor erhält Morddrohungen wegen einer Vorlesungsfolie. NZZ, 12.03.2022. https://www.nzz.ch/schweiz/shitstorm-an-der-eth-ein-pr … 1673554

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In einem Statement vom 26. Januar 2022 diffamiert der AStA der Freien Universität Berlin den Bioinformatiker Michael Grünstäudl, PhD, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Biologie der FU Berlin, als politisch „rechts”, unter anderem weil er im März 2018 eine „Gemeinsame Erklärung” gegen „illegale Masseneinwanderung” nach Deutschland unterzeichnet hatte. Mit diversen Plakaten, Bannern und Wandschmierereien wird deswegen gegen den Dozenten protestiert. Der AStA fordert, dessen Habilitationsverfahren zu stoppen, damit es ihm „verunmöglicht wird, zukünftig weiter im akademischen Rahmen tätig zu sein”. Bis heute ist die Hochschulleitung der FU weder gegen die Diffamierung ihres Mitarbeiters vorgegangen noch hat sie Grünstäudl die von ihm gewünschte Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, obwohl ihm weder im Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie noch in der Bioinformatik rassistische, frauenfeindliche oder homophobe Aktivitäten Grünstäudls nachgewiesen werden konnten. Nach Einschaltung seines Rechtsanwalts konnte Grünstäudl sein Habilitationsverfahren am 22. Februar 2023 erfolgreich zu Ende führen und die Lehrbefähigung für die Fächer Botanik und Bioinformatik erhalten. (2022/23)

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Der Arbeitskreis Hochschulpolitik und der AStA der FU Berlin veröffentlichen am 24.01.2022 eine Erklärung mit dem Titel „Rechte Ideologie exmatrikulieren! Gegen diskriminierende Lehre an der „Freien” Universität.” In dieser Erklärung, der sich die Landes-Asten-Konferenz Berlin anschließt, wird „die Entlassung von rechten, rassistischen oder anderweitig diskriminierenden Angestellten oder mindestens die langfristige Entziehung des Lehrauftrags” gefordert. Das bezieht sich beispielsweise auf Dozenten, die für die AfD oder die „Junge Alternative” aktiv sind, aber auch auf Lehrveranstaltungen, in denen „das N-Wort und weitere problematische Begriffe unkommentiert zitiert” oder Texte behandelt werden, „in denen rassistische Stereotype reproduziert werden”. Zustimmend wird die „Initiative Intersektionales Lehramt” angeführt, die eine „Fortbildung der Dozierenden zu Kolonialismus und Rassismus” sowie die „Überprüfung von Lehrmaterial aus antirassistischer postkolonialer Perspektive durch professionelle externe Expertise” gefordert hat. „Rechte Lehrende”, so heißt es in der Erklärung weiter, „werden immer rechte Ideologien in ihrer Lehre reproduzieren. [] Durch die fehlende Sensibilität bei der Auswahl der Dozierenden werden Studierende in ihrem Studium nicht nur diskriminiert, sondern teils auch retraumatisiert.” Gefordert werden schließlich die „tatsächliche Sensibilisierung von Studierenden und Dozierenden für Diskriminierung statt inhaltsleerer Diversity-Strategien”, „direkte Reaktionen bei Verbreitung rassistischer, diskriminierender und faschistischer Inhalte seitens Dozierender in ihrer Lehre”, die „tatsächliche Mitbestimmung von Studierenden bei der Vergabe von Lehrstühlen” sowie die „klare und konsequente Positionierung der FU gegen jeden Faschismus, Rassismus und andere Diskriminierungsformen”. Diese Forderungen laufen kaum verschleiert darauf hinaus, dass an der Freien Universität Berlin nur noch Dozenten mit einer bestimmten politisch-ideologischen Ausrichtung angestellt und alle Inhalte, die dieser Ausrichtung nicht entsprechen, aus der Lehre verbannt werden sollen. (2022)

Quellen:
— Rechte Ideologien exmatrikulieren! – Statement gegen rechte Lehre an der FU und in Berlin 24.01.2022. https://astafu.de/rechte-ideologie-exmatrikulieren

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Die Universitätsbibliothek Freiburg versieht Teile „rechter” Literatur, unter anderem die Werke von Martin Lichtmesz, Jean Raspails „Heerlager der Heiligen” in deutscher Übersetzung und „Mit Linken leben” von Lichtmesz und Caroline Sommerfeld, mit dem Vermerk: „Sekretiert: Benutzung nur im Sonderlesesaal zu wissenschaftlichen Zwecken”. Auf Nachfrage teilt die Bibliothek mit, dass sie diese Werke als potentiell volksverhetzend betrachtet, und befürchtet, sich strafbar zu machen, wenn sie allgemein zugänglich wären. Die Bücher sind allerdings im Buchhandel frei verfügbar, und die Bibliothek wendet beispielsweise auf die Werke von Josef Stalin oder Sayid Qutb nicht dieselben Regeln an. Diese kann man ganz normal ausleihen. (2021)

Quellen:
https://katalog.ub.uni-freiburg.de/opac/

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Die Stiftung Sunnitischer Schulrat Baden-Württemberg verweigert dem Islamwissenschaftler und Religionspädagogen Dr. Abdel-Hakim Ourghi, der seit vielen Jahren an der PH Freiburg lehrt und dort 2011 die Leitung des Fachbereiches Islamische Theologie/Religionspädagogik übernahm, die Lehrerlaubnis für islamische Religionslehre. Begründet wurde das damit, dass Ourghi nicht über eine spezifische Ausbildung als Religionspädagoge verfüge. Ein Angebot für eine solche Ausbildung gab es allerdings zu dem Zeitpunkt, als Ourghi sein Studium abschloss (er wurde 2006 an der Universität Freiburg promoviert) in Deutschland gar nicht. Die Vermutung liegt nahe, dass der Rat der Stiftung, der von zwei konservativen Islamverbänden dominiert wird, die liberale Theologie Ourghis, der sich u.a. um eine Historisierung des Korans bemüht, grundsätzlich ablehnt und ihn deshalb von der Ausbildung zukünftiger Religionslehrer ausschließen will. Ourghi selbst verweist darauf, dass die beiden im Stiftungsrat vertretenen Verbände (der Landesverband der islamischen Kulturzentren Baden-Württemberg [LVIKZ] und die islamische Glaubensgemeinschaft der Bosniaken) nur einen sehr kleinen Teil der Moscheegemeinden in Baden-Württemberg vertreten, was die Frage aufwirft, ob die Landesregierung verfassungsrechtlich überhaupt befugt war, 2019 diesen Verbänden exklusiv die Kontrolle über die Ausbildung muslimischer Religionslehrer zu übertragen. Die Mitglieder des Rates und der Schiedskommission der Stiftung vertreten zum Teil kontroverse Positionen. In den Medien wird namentlich Mitgliedern der Schiedskommission eine unzureichende Abgrenzung gegenüber dem radikalen Islam, wie ihn etwa die Muslimbrüder vertreten, vorgeworfen. Die Landesregierung scheint aber nicht gewillt zu sein, diesen Vorwürfen nachzugehen, obwohl im Vorfeld der Begründung der Stiftung die Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Die Grünen) erhebliche Bedenken gegen die gesamte Konstruktion geäußert hatte. (2021)

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Wie der Leiter des Fachbereichs Philosophie der Universität Salzburg auf Anfrage der Gesellschaft für Analytische Philosophie (GAP) und des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit schreibt, hält an der Universität Salzburg jedoch niemand Georg Meggle für einen Antisemiten. Ebenso wenig wird befürchtet, dass im Seminar politische Propaganda betrieben würde: „Sowohl die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Philosophie als auch die Philosophiestudierenden bestätigen, dass dies keineswegs der Fall ist, sondern die Lehre von Herrn Meggle vielmehr von hoher Qualität und immer von einem kritisch-argumentativen und keineswegs einseitigen Geist getragen ist. Wir wollen damit [] klarstellen, dass die Inhalte dieser Vorwürfe auch keinesfalls der Grund für die Verschiebung des Seminars waren.” Trotzdem kann das Seminar nicht stattfinden. Es ist daher davon auszugehen, dass dieser Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit allein durch die Sorge um einen Reputationsschaden motiviert war. Durch ein solches Einknicken wider besseres Wissen wird ein Anreiz gesetzt, durch öffentliche Vorwürfe in der Presse Einfluss auf das Lehrprogramm in den Universitäten zu nehmen.

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An der Universität Salzburg wird im Sommersemester ein Seminar des Philosophen Georg Meggle zum Thema „Ethische Interventionen: Boykottstrategien Pro & Contra” gegen den Willen des Veranstalters und trotz Protesten von Studierenden vom Leiter des Fachbereichs Philosophie abgesagt. Das Seminar will sich mit den Argumenten der verschiedenen Seiten bezüglich der politischen Kampagne „Boycott, Divestment and Sanctions” (BDS) auseinandersetzen, deren Ziel es ist, den Staat Israel wirtschaftlich, kulturell und politisch zu isolieren, um Druck aufzubauen hinsichtlich einer Verbesserung der Lebenssituation der Palästinenser. Die Absage, die zunächst nur als Aussetzung deklariert wird, ist eine Reaktion auf den von der „Österreichischen Hochschüler:innenschaft” in Salzburg und der „Jüdischen Hochschüler:innenschaft Österreichs” erhobenen Vorwurf des Antisemitismus, der umgehend in den Medien verbreitet wird.
Wie der Leiter des Fachbereichs Philosophie der Universität Salzburg auf Anfrage der Gesellschaft für Analytische Philosophie (GAP) und des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit schreibt, hält an der Universität Salzburg jedoch niemand Georg Meggle für einen Antisemiten. Ebenso wenig wird befürchtet, dass im Seminar politische Propaganda betrieben würde: „Sowohl die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Philosophie als auch die Philosophiestudierenden bestätigen, dass dies keineswegs der Fall ist, sondern die Lehre von Herrn Meggle vielmehr von hoher Qualität und immer von einem kritisch-argumentativen und keineswegs einseitigen Geist getragen ist. Wir wollen damit [] klarstellen, dass die Inhalte dieser Vorwürfe auch keinesfalls der Grund für die Verschiebung des Seminars waren.” Trotzdem kann das Seminar nicht stattfinden. Es ist daher davon auszugehen, dass dieser Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit allein durch die Sorge um einen Reputationsschaden motiviert war. Durch ein solches Einknicken wider besseres Wissen wird ein Anreiz gesetzt, durch öffentliche Vorwürfe in der Presse Einfluss auf das Lehrprogramm in den Universitäten zu nehmen.

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Da er bei der Veröffentlichung seiner epidemiologischen Arbeiten behindert wird, verlässt Stephan Luckhaus, Professor für Mathematische Optimierung an der Universität Leipzig, die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina, der er seit 2007 (seit 2019 als Senator der Sektion Mathematik) angehört hatte. In seinen Beiträgen spricht er sich gegen Lockdowns aus. Die als Preprint erschienene Arbeit „Corona, Mathematical Epidemiology, Herd Immunity, and Data” war als Beitrag für „NAL live” geplant. Dieses „neue wissenschaftliche Journal der Leopoldina” will sich laut Eigendarstellung durch Transparenz auszeichnen. Hier sollen Artikel „online kommentiert, diskutiert und fortlaufend aktualisiert werden” und somit ein „Living Dokument” entstehen. In der Beschreibung steht: „Die Dokumente bilden so eine offene wissenschaftliche Diskussion ab. Durch die ständige Aktualisierung sollen die Texte auch für Politik und Medien eine Informationsgrundlage zum jeweiligen Thema bieten.” Der Herausgeber lehnt es jedoch ab, den Aufsatz von Luckhaus in den Begutachtungsprozess zu geben, der vor einer Veröffentlichung erfolgt. Die alternative Verbreitung einer deutschen Version als Diskussionsbeitrag unter den Leopoldina-Mitgliedern wird mit Hinweis auf Datenschutzgründe ebenfalls abgelehnt. (2021)

Quellen:
https://www.mis.mpg.de/publications/preprint-repositor … sue-105

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Klaus Kinzler, Professor für Politikwissenschaft an der „Grande École” Sciences Po Grenoble, stellt in einem E-Mail-Wechsel zu einer wissenschaftlichen Veranstaltung den Sinn des Begriffs „Islamophobie” in Frage und bestreitet, dass er mit „Antisemitismus” und „Rassismus” auf eine Stufe gestellt werden dürfe. Man könne sich sogar fragen, ob es dabei nicht bloß „um eine Propagandawaffe von Extremisten geht, die intelligenter sind als wir” (zitiert nach der NZZ vom 14.09.2021). Einige Inhalte des Briefwechsels werden öffentlich. Klaus Kinzler ist daraufhin im Internet sowie an der Universität so heftigen Angriffen unter anderem von linksgerichteten studentischen Gruppierungen ausgesetzt, die seinen Rücktritt fordern und Morddrohungen aussprechen, dass er sich von der Universität zurückzieht und zeitweilig unter Polizeischutz lebt. Ein Untersuchungsbericht des zuständigen Ministeriums für Hochschulbildung, Forschung und Innovation kommt zu dem Schluss, dass die Islamophobie- und Rassismusvorwürfe gegen Kinzler und seinen Kollegen Vincent Tournier, der ihm als einziger von seinem Institut in der Affäre beigesprungen war, haltlos und politisch motiviert sind. Die Ministerin Frédérique Vidal fordert eine Bestrafung der für die Kampagne verantwortlichen Studenten. In der folgenden Untersuchung spricht die disziplinarische Kommission von Sciences Po Grenoble alle angeklagten Personen bis auf eine frei und verhängt in einem Fall einen Universitätsausschluss auf Bewährung. Als Klaus Kinzler wenig später in einem Interview mit der Zeitung „LOpinion” erklärt: „Sciences Po Grenoble ist zu einem Umerziehungslager geworden.” Und: „In Grenoble kann man beobachten, wie eine militante Minderheit durch Einschüchterung und Missachtung der Gesetze der Mehrheit ihren Willen aufzwingt und ihre Machtübernahme vorbereitet” (zitiert nach der FAZ vom 21.12.2021), teilt ihm die Universitätsleitung seine Entlassung mit. (2021)

Quellen:
Lucien Scherrer: In einer Diskussion mit Studenten kritisiert der deutsch-französische Professor Klaus Kinzler den Begriff «Islamophobie». Kurze Zeit später benötigt er Polizeischutz. NZZ, 14.09.2021. https://www.nzz.ch/feuilleton/diskussion-beendet-ld.1644831

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Heike Egner und Anke Uhlenwinkel untersuchen in zwei Aufsatzpublikationen aus rechtlichen Gründen ohne die Nennung von Namen oder näheren Umständen Fälle aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, in denen Professorinnen oder Professoren aufgrund von „Führungsfehlverhalten” entlassen, nicht entfristet oder öffentlich degradiert wurden. Die Zahl dieser Fälle hat sich in den letzten Jahren im Vergleich zu früher erheblich erhöht. Betroffen sind überproportional häufig Frauen und Personen mit fremder Staatsangehörigkeit, die jeweils etwa zwei Drittel der recherchierten Fälle ausmachen. Während sich für wissenschaftliches Fehlverhalten relativ klare Kriterien angeben lassen, es aufgrund von vorliegenden Publikationen festgestellt und daher insbesondere von einer interessierten Öffentlichkeit überprüft werden kann, beruht der neuartige und rechtlich nicht geregelte Vorwurf des Führungsverhaltens auf Anschuldigungen des Mobbings oder Machtmissbrauchs, was viel schwerer objektivierbar ist und im Einzelnen nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Egner und Uhlenwinkel heben die in diversen Hinsichten mangelnde Rechtsstaatlichkeit der entsprechenden Verfahren hervor. Diese würden häufig in intransparenter und parteilicher Weise, ohne zureichende Rechtsgrundlage und unter Missachtung der Unschuldsvermutung geführt. Regelmäßig würde das Recht auf Anhörung und Stellungnahme der Beschuldigten in den mit dem Sachverhalt befassten Gremien missachtet oder nur unzureichend gewährt. Die Beschwerdeführer blieben zumeist anonym, die Hochschulleitungen bezögen in der Regel keine neutrale Position, sondern nähmen von vornherein Stellung gegen die Angeschuldigten und auf diese Weise gleichzeitig die Rolle von Ankläger und Richter ein. Die Mehrzahl der Befragten gab an, dass sie im Einzelnen gar nicht wussten, was ihnen vorgeworfen wurde. Positive, potentiell entlastende Aussagen von anderen Studierenden, Doktoranden oder Kollegen würden ignoriert. Egner und Uhlenwinkel sind wie die von ihnen befragten Personen selbst Betroffene. Auch wenn man dies berücksichtigt, zeichnet sich durch ihre Dokumentation eine besorgniserregende und für die Wissenschaftsfreiheit potentiell bedrohliche Möglichkeit von Universitätsleitungen ab, Professorinnen und Professoren loszuwerden, die aus irgendwelchen Gründen missliebig geworden sind und an deren Entfernung mächtige Akteure oder Gruppen innerhalb der Universität interessiert sind. Es reicht dafür aus, dass etwa von einzelnen Studierenden oder Doktoranden anonym Beschwerden vorgebracht werden, wobei dann gleichgültig ist, was andere sagen. In Wirklichkeit, so die Autorinnen, dürften hinter den meisten derartigen Vorgängen Auseinandersetzungen um Ressourcen stecken. (2021)

Quellen:
— Heike Egner und Anke Uhlenwinkel: „Zur Rechtsstaatlichkeit universitätsinterner Verfahren bei Entlassung oder öffentlicher Degradierung von Professor*innen”. In: Ordnung der Wissenschaft 2021, S. 173184.
— Heike Egner und Anke Uhlenwinkel: „Entlassung und öffentliche Degradierung von Professorinnen. Eine empirische Analyse struktureller Gemeinsamkeiten anscheinend unterschiedlicher „Fälle””. In: Beiträge zur Hochschulforschung 43, 2021, S. 6284.

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Die Stadt Hannover sagt eine Veranstaltung über den Kolonialismus ab, auf der Helmut Bley, emeritierter Professor für Neuere und Afrikanische Geschichte an der Leibniz-Universität, einen Vortrag mit dem Titel „Kolonialgeschichte von Afrikanern und Afrikanerinnen her denken” halten sollte. Im Vorfeld protestiert die „Initiative für Diskriminierungssensibilität und Rassismuskritik”, mit deren Vertretern Bley nach seinem Vortrag diskutieren sollte, dagegen, dass „ein alter weißer Mann” sich über afrikanische Verhältnisse äußern wolle. Ein solcher Mensch könne sich nicht „in afrikanische Verhältnisse hineindenken und einfühlen”. Der Kommunikationsleiter des Bürgermeisterbüros begründet die Absage damit, dass sich das angedachte Gesprächsformat als nicht tragfähig erwiesen habe: „Als Veranstalterin ist es uns wichtig, eine offene und liberale Diskussionskultur zu ermöglichen. Diese muss aber von allen Seiten gewollt sein.” Die Stadt habe sich mit Bley verständigt, dass dieser seinen Vortrag in einem anderen Rahmen halten könne. (2021)

Quellen:
Helmut Bley, Sina Schiffer (Interview): Gecancelter Rassismus-Vortrag – „Das ist dreifache Diskriminierung“. Cicero, 11.04.2021. https://www.cicero.de/kultur/rassismus-vortrag-diskrim … ley?amp
Katharina Schipkowski: Nur ein bisschen gecancelt. taz, 29.03.2021. https://taz.de/Streit-um-Rassismus-Vortrag/!5758214/

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Die Neue Zürcher Zeitung berichtet über den Fall eines Doktoranden an der Universität St. Gallen (HSG), dessen Betreuungsverhältnis aufgrund von Tweets beendet wurde, in denen die chinesische Regierung wegen ihrer Corona-Politik scharf kritisiert wird. Die betreuende Professorin schreibt dem Doktoranden laut NZZ per E-Mail, sie habe „aufgeregte Mails aus China” erhalten: Der Doktorand verbreite „Neonazi-ähnliche Inhalte” auf Twitter. Das sei gefährlich, auch für sie selbst: „Am Ende kann sogar möglicherweise ich wegen Ihnen kein Visum für China bekommen. Das geht entschieden zu weit und ich müsste unser Betreuungsverhältnis beenden.” Er solle seine politische Ausdrucksweise in der Öffentlichkeit sofort mäßigen. Sie habe „keine Lust wegen einem meiner Doktoranden solche Mails zu bekommen”. Klärungsversuche des Doktoranden finden keine Resonanz. Knapp zwei Tage später erklärt die Professorin: Es „besteht kein Betreuungsverhältnis zwischen Ihnen und uns”, kurz darauf ist sein E-Mail-Account an der HSG gelöscht. Die Universität stellt sich auf den Standpunkt, die Betreuung des Doktoranden sei „rein freiwillig” gewesen und habe „informellen Charakter” gehabt. Es sei „gutes Recht” der Professorin, das Betreuungsverhältnis zu beenden, wenn das Vertrauensverhältnis gestört sei. In der Tat hatte sich der Doktorand etwa ein Jahr zuvor auf Anraten seines Programm-Betreuers und in Absprache mit seiner Professorin an der HSG exmatrikulieren lassen, um Feldforschung in Wuhan zu betreiben; er war stattdessen an einer dortigen Hochschule eingeschrieben, mit der die HSG ein Kooperationsabkommen hat. Dabei wurde er die ganze Zeit über weiterhin als Doktorand auf der Webseite der HSG geführt, und seine Professorin hatte ihm, kurz bevor sie das Betreuungsverhältnis für inexistent erklärte, noch geschrieben: „Es ist ja großartig, wie gut Sie in China bereits vorangekommen sind!” Der Doktorand findet in der Folge keinen neuen Betreuer an der Universität St. Gallen, kann sich nicht wieder immatrikulieren und tritt eine Stelle außerhalb der Universität an. Drei Jahre Forschung sind verloren. (2021)

Quellen:
Larissa Rhyn, Katrin Büchenbacher: Kein Doktortitel wegen eines Tweets: So weit reicht Chinas Einfluss auf Schweizer Hochschulen. NZZ, 03.08.2021. https://www.nzz.ch/schweiz/hsg-und-china-kritik-auf-tw … 1637789
Katrin Büchenbacher: Die HSG und China als Lehrstück – wo die Angst regiert, stirbt die Freiheit. NZZ, 04.08.2021. https://www.nzz.ch/meinung/china-und-die-hsg-wo-die-an … 1638829
Nadine Landert, Benedikt Hofer: Kein Doktortitel wegen eines Tweets: So weit reicht Chinas Einfluss auf Schweizer Hochschulen. NZZ Podcast, 06.08.2021. https://www.nzz.ch/podcast/so-stark-beeinflusst-china- … 1639136

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Egon Flaig, emeritierter Professor für Alte Geschichte an der Universität Rostock, wird für den 22.04.2021 von seiner Osnabrücker Kollegin Christiane Kunst im Rahmen einer Vortragsreihe zu einem Fachvortrag eingeladen. Sein Thema ist „Die Grenzen von Machtkonzeptionen. Warum lässt sich mit Foucault und Bourdieu keine politische Soziologie machen?”. Der AStA der dortigen Universität bezeichnet Flaig als „Rechtsintellektuellen”, der sich einer „indirekten Rechtfertigung des Mordes an Walter Lübcke” schuldig gemacht habe, und spricht sich gegen die Einladung Flaigs aus. Darin erhält er Unterstützung von der Fachschaft Geschichte, die behauptet, Flaig verbreite seit Jahren „unter dem Deckmantel der Wissenschaftlichkeit Positionen der Neuen Rechten” und leiste damit „einer menschenverachtenden, diskriminierenden und rassistischen Ideologie erheblichen Vorschub”. Der Osnabrücker Professor für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung Christoph Rass und sein Team schließen sich der Kritik ausdrücklich an und organisieren zum Zeitpunkt des Vortrags von Flaig ein Kolloquium über „Geschichtswissenschaft in demokratischen und pluralen Gesellschaften” als Gegenveranstaltung. Die Osnabrücker Hochschulleitung macht sich die Position des AStA, der Fachschaft Geschichte und des Lehrstuhls von Christoph Rass nicht zu Eigen. Beide Veranstaltungen finden statt wegen der Covid19-Pandemie allerdings nur digital. (2021)

Quellen:
— Sommersemester 2021 Vortragsreihe zu „Macht, Gewalt und Geschlecht“. U. Osnabrück, https://www.geschichte.uni-osnabrueck.de/abteilungen/a … #c18562
Michael Sommer : Storno statt Streitkultur . Cicero, 04.05.2021. https://www.cicero.de/kultur/geschichtswissenschaft-ca … n-flaig
Mathias Brodkorb: Was ist so „menschenverachtend“ an Egon Flaigs Thesen? FAZ, 15.04.2021. https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/hoersa … 20.html

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Rudolf Stöber, Professor für Kommunikationswissenschaft an der Universität Bamberg, kritisiert in einem Meinungsbeitrag für das Forum der Fachzeitschrift Publizistik die Praxis des Genderns als eine linguistisch unbegründete und von den Universitäten regelwidrig betriebene Verunstaltung der Sprache. Der Beitrag wird einstimmig von den Herausgebern angenommen, die Verteidigerinnen und Verteidiger des Genderns werden zu Entgegnungen eingeladen. Zusagen zu Repliken werden jedoch wieder zurückgenommen. Stattdessen wird im Fach eine Unterschriftenliste organisiert, auf der 82 Fachkolleginnen und -kollegen von der Fachgesellschaft verlangen, in der von Mitgliedsbeiträgen finanzierten Zeitschrift solche Artikel nicht mehr zu drucken (veröffentlicht am 01.02.2021). Das Bemühen um inklusive und gendergerechte Sprache dürfe nicht durch „über weite Strecken unwissenschaftlich, polemisierend und diffamierend” geschriebene Artikel diskreditiert werden. (2021)

Quellen:
https://link.springer.com/article/10.1007/s11616-021-00645-4
https://www.dgpuk.de/sites/default/files/Offener-Brief … and.pdf

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Eine jahrelang gegen die Philosophin Kathleen Stock betriebene Kampagne wegen angeblicher „Transphobie” führt zum Rücktritt von ihrer Philosophieprofessur an der University of Sussex. An den verleumderischen Aktionen gegen Stock hatten sich mit einem gegen sie gerichteten „Offenen Brief gegen Transphobie in der Philosophie” im Januar 2021 auch deutsche Hochschullehrer beteiligt: darunter Professoren, Postdocs und Doktoranden an der FU und der HU Berlin, der RUB, der LMU München, der RWTH Aachen sowie an den Universitäten Augsburg, Bielefeld, Erfurt, Hannover, Köln, Konstanz, Leipzig, Münster, Potsdam und Tübingen. (2021)

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Der AStA und die Vereinigung „Kritische Mediziner*innen” werfen in einer Erklärung vom 19.01.2021 dem Mediziner Paul Cullen, Außerplanmäßiger Professor an der Universität Münster, „unwissenschaftliche, antifeministische und antisemitische Äußerungen” vor und fordern den Entzug seiner Apl.-Professur. Sie verweisen dabei auf Cullens Engagement für den Lebensschutz und seine kritischen Äußerungen zur Corona-Impfstrategie der Regierung. (2021)

Quellen:
https://www.asta.ms/aktuelles-layout?id=125
https://www.medizin.uni-muenster.de/fakultaet/news/ste … l#_ftn1

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Nachdem Maisha-Maureen Auma, Professorin für Diversity Studies an der Hochschule Magdeburg-Stendal, in einem Interview vom 18.12.2020 den aus ihrer Sicht strukturellen Rassismus an deutschen Hochschulen kritisiert (deutsche Universitäten seien „weiße Institutionen”, Rassismus und Sexismus seien „nach wie vor sehr wirksam”), veröffentlicht Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Fraktionssprecher der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt für Bildung, Wissenschaft und Kultur, eine Presseerklärung, in der er fordert, Auma als Wissenschaftlerin „in ihre Schranken zu verweisen”; Aumas Thesen müsse „der deutsche Steuerzahler nicht finanzieren.” (2021)

Quellen:
https://www.tagesspiegel.de/wissen/nur-tagsuber-sind-u … 15.html
https://afdfraktion-lsa.de/tillschneider-rassismus-geg … isen-2/

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Die Forschungsstelle für Interkulturelle Studien der Universität zu Köln fordert in einer Stellungnahme vom 25.08.2020 mit dem Titel „Für Freiheit in Forschung und Lehre” die Prüfung von Meinungen „mit dem Instrumentarium einer kritischen Rassismus- und Diskriminierungsforschung”. Gute wissenschaftliche Praxis sei es, „die Grenze des Sagbaren begründet zu markieren”. Dabei wird bereits eine Aussage wie „Das Kopftuch ist ein Zeichen für Unterdrückung” für „diskriminierend”, „menschenverachtend” und „menschenfeindlich” erklärt. (2020)

Quellen:
https://www.hf.uni-koeln.de/data/fist/File/Stellungnah … nal.pdf
https://www.blaetter.de/dokumente/fuer-freiheit-in-for … d-lehre

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Bruno Klauk, Professor für Wirtschaftspsychologie an der Hochschule Harz, veröffentlicht in Heft 4/2019 der Zeitschrift Wirtschaftspsychologie nach einem doppelblinden Review-Verfahren mit zwei Gutachtern und zwei Herausgebern einen Beitrag über „Intelligenzdiagnostik bei überwiegend Nicht-EU-Migrantinnen und -Migranten”. Unter Federführung des Mainzer Wirtschaftspsychologen Thomas Rigotti wird Klauk in einem Brief vom 21.02.2020 an die Herausgeber vorgeworfen, „unter dem Deckmantel eines vermeintlichen wissenschaftlichen Beitrags rassistische Stereotype und rechtspopulistische Hetze” zu bedienen; es wird gefordert, den Beitrag zurückzuziehen. Vier der fünf Herausgeber treten aus dem Board der Zeitschrift aus. Der Statistiker Prof. Walter Krämer von der TU Dortmund attestiert dem Beitrag von Klauk ein methodisch sauberes und den Gepflogenheiten des Faches entsprechendes Vorgehen. (2020)

Quellen:
https://pubpsych.zpid.de/pubpsych/Search.action?stats= … 0363656
https://www.wirtschaftspsychologie-heute.de/ideologisc … ologie/

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Die Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik veröffentlicht eine Erklärung zu der bekannten und profilierten Zeitschrift „Die Neue Ordnung”, die das von Dominikanern geleitete Institut für Gesellschaftswissenschaften Walberberg herausgibt. In der Erklärung heißt es, die Zeitschrift sei „in ein populistisches und extrem rechtes Fahrwasser geführt” worden, übernehme insbesondere in den Editorials kritiklos die Stereotypen und Ressentiments sowie die Ausgrenzungen und Abwertungen des Rechtspopulismus und der extremen Rechten. Zudem: „Auch viele Artikel der „Neuen Ordnung” nehmen wir mangels wissenschaftlicher Substanz nur noch als zugespitzte Meinungsäußerungen wahr.” Deshalb handele es sich nicht mehr um eine sozialethische Zeitschrift, vielmehr stelle sie sich „außerhalb der Grenzen eines seriösen Fachdiskurses der katholischen Sozialethik”. Die Verfasser der Erklärung „gehen davon aus, dass in Zukunft keine wissenschaftlichen Sozialethikerinnen und Sozialethiker in der „Neuen Ordnung” mehr publizieren werden.” Vertreter anderer Fächer werden eingeladen, sich dieser Entscheidung anzuschließen. Weiterhin gebe es „keinen Grund, die Zeitschrift weiterhin in wissenschaftlichen Bibliotheken zu führen”. Dem Dominikanerorden wird empfohlen, „Wege zu suchen, den Schaden für den Orden wie auch für die Sozialethik zu begrenzen”. Eine von etwa 70 Autoren der Zeitschrift unterzeichnete Gegenerklärung „Substanzieller Dialog statt Stigmatisierung und Ausgrenzung” führt nicht zu einem solchen (substantiellen Dialog). In der Folge der Erklärung nimmt die Universitätsbibliothek Tübingen, die im Bereich der Theologie eine zentrale Rolle spielt, die „Neue Ordnung” aus dem Index theologicus heraus. Damit sind die in der „Neuen Ordnung” publizierten Positionen öffentlich kaum noch sichtbar. Proteste gegen die Entscheidung der Universitätsbibliothek Tübingen bleiben erfolglos. (2019)

Quellen:
http://www.die-neue-ordnung.de/
https://www.christliche-sozialethik.de/wp-content/uplo … ext.pdf
https://www.christliche-sozialethik.de/wp-content/uplo … -01.pdf

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Bernd Lucke, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Hamburg, wird nach seiner Rückkehr in den Dienst aufgrund seines früheren Engagements für die AfD daran gehindert, seine makroökonomische Vorlesung zu halten. (2019)

Quellen:
https://www.rnd.de/politik/lucke-rauswurf-diese-antifa … SA.html
https://www.sueddeutsche.de/bildung/bernd-lucke-afd-un … 4643462

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Werner Kunz, pensionierter Professor für Allgemeine Biologie an der Universität Düsseldorf, ist Hindernissen beim Vortragen und Veröffentlichen ausgesetzt, weil er auf die taxonomischen Konsequenzen einer Streichung des Rassebegriffs beim Menschen für die Einteilung anderer Spezies hinweist. Für März 2019 meldet Kunz auf dem Leipziger „Symposium für Schmetterlingsschutz und zur Populationsbiologie von Tagfaltern” des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung einen Vortrag an, um die theoretischen Grundlagen des Rassebegriffs am Beispiel einiger Schmetterlingsarten zu erläutern. Nachdem die Thematik mit mehreren Organisatoren der Tagung abgesprochen worden war, wird der Vortrag kurz vor Beginn des Symposiums mit der Begründung gestrichen, das Thema führe „zu Irritationen” und berge die Gefahr in sich, dass es „uns das Leben auch im Kontext anderer Diskussionen (z.B. Naturschutz) nicht leichter macht”. Es gehe nicht um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, so der Koordinator der Tagung, sondern darum, „dass nach Abschätzung der durchaus denkbaren Reaktionen dieses Thema falsch aufgefasst wird und uns dann auch bezüglich anderer Anliegen Schwierigkeiten bereiten bzw. davon ablenken könnte”. Ein Artikel mit dem Titel „Immer wieder missverstanden Die Unterteilung von Arten in Rassen”, in dem Kunz die „Jenaer Erklärung” der Deutschen Zoologischen Gesellschaft (DZG) kritisiert, wird von der Zeitschrift „Biologie in unserer Zeit” zunächst für das Heft Dezember 2020 angenommen, dann jedoch verschoben, weil der Verlag „aufgrund negativer Erfahrungen sehr vorsichtig bei der Veröffentlichung von Artikeln geworden ist, die Rasse- oder Genderthemen betreffen”. Der Artikel soll im Heft Mai 2021 jetzt doch erscheinen, was möglich geworden ist, weil die Zeitschrift nicht mehr vom Wiley-Verlag herausgegeben wird. Bereits nach einem Vortrag über den Rassebegriff in der Ornithologie auf der Jahrestagung der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft (DOG) im September 2018 hatte ein Teilnehmer die DOG aufgefordert, sich öffentlich von Kunz zu distanzieren. Der Vortrag sei vom Redner „für rechtspopulistische Zwecke missbraucht worden” und die Tagung „als Bühne für rassistische Meinungsmache” benutzt worden. Die DOG hatte sich damals nicht distanziert; der Vortrag erschien in stark veränderter Kurzform in der Zeitschrift „Vogelwarte”. (2019)

Quellen:
https://www.ufz.de/european-butterflies/index.php?de=46223
https://www.biuz.de/index.php/biuz/article/view/4251

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Die Deutsche Zoologische Gesellschaft verabschiedet die vom Max-Planck-Institut für Menschheitsgeschichte und dem Präsidenten der Universität Jena mitgetragene Jenaer Erklärung zum Rassebegriff. Dieser zufolge ist es „Aufgabe der Wissenschaft [], nach einer möglichen Realität von Menschenrassen zu fragen” insbesondere, ob es sich um „biologische Realität” oder „reine Konstrukte des menschlichen Geistes” handele. Mittlerweile jedoch seien „die Rassenkonzepte endgültig als typologische Konstrukte entlarvt”. Das Konzept der Rasse sei „das Ergebnis von Rassismus und nicht dessen Voraussetzung”, es sei „der Rassismus [], der Rassen geschaffen hat”. Tatsächlich ist die Frage, ob oder inwiefern es menschliche Rassen gibt, auch weiterhin Gegenstand sachorientierter biologischer und wissenschaftsphilosophischer Diskussionen. Dennoch fordert die Jenaer Erklärung: Der „Nichtgebrauch des Begriffes Rasse sollte heute und zukünftig zur wissenschaftlichen Redlichkeit gehören”. (2019)

Quellen:
https://www.uni-jena.de/190910-jenaererklaerung

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Für eine Tagung der Otto-von-Bismarck-Stiftung in Kooperation mit der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften über das Thema „1918 das Ende des Bismarck-Reiches?” am 4./5. April 2019 wird der einschlägig ausgewiesene Historiker Prof. Dr. Lothar Höbelt (Universität Wien) zu einem Vortrag über das Thema „1918 Deutschland und Österreich die Rückkehr der großdeutschen Idee?” eingeladen. Ein Programmheft mit Höbelts Vortragsankündigung wird gedruckt und das Programm öffentlich annonciert. Nach einem kritischen Bericht im Münchner Merkur über Höbelts Engagement im Kuratorium der Desiderius-Erasmus-Stiftung wird Höbelt kurzfristig ausgeladen. Der damalige Vorsitzende des Kuratoriums des Historischen Kollegs, in dessen Räumen (Villa Kaulbach) die Tagung stattfand, Prof. Dr. Martin Schulze Wessel, ordnet an, dass künftig die Teilnehmer aller Veranstaltungen im Hause genehmigt werden müssen. Schon im März 2010 war Höbelt „im Bewusstsein für die große politische Bedenklichkeit” seines Auftritts von einer Tagung der Karl Graf Spreti Stiftung, des Historischen Seminars Münchener Ludwigs-Maximilians-Universität und der Katholischen Akademie in Bayern über „Die Monarchie im 19. Jahrhundert” nach vorheriger Einladung kurzfristig wieder ausgeladen worden. (2019, 2010)

Quellen:
https://www.bismarck-stiftung.de/d-content/uploads/201 … ich.pdf

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Aktivisten an der Frankfurter Goethe-Universität fordern die Absage einer Tagung zur Rolle des muslimischen Kopftuchs am 08.05.2019 sowie die Entlassung der Veranstalterin Susanne Schröter, Professorin für Ethnologie und Direktorin des Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam. Bei einer Nachfolgeveranstaltung kommt es zu Handgreiflichkeiten. (2019)

Quellen:
https://video.uni-frankfurt.de/Mediasite/Play/65ab5953 … 0181d#!

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Die Universitätsleitung untersagt Dieter Schönecker, Professor für Praktische Philosophie an der Universität Siegen, die Verwendung seiner Haushaltsmittel, der damit die Einladung von Dr. Marc Jongen und Dr. Thilo Sarrazin zu Vorträgen in einem Seminar über Meinungsfreiheit finanzieren möchte. Kollegen fordern den Rektor auf, die Vorträge zu untersagen, nur unter Polizeischutz können die Vorträge schließlich stattfinden, es gibt Störversuche bei dem Vortrag Schöneckers sowie Diffamierungen und eine Morddrohung gegen ihn. (2018)

Quellen:
https://www.uni-siegen.de/phil/philosophie/mitarbeiter … eiheit/

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Mitglieder der Identitären Bewegung stören einen Vortrag zum Thema „Gehirne waschen Framing gegen Fremdenhass” an der Universität Greifswald. (2018)

Quellen:
https://www.ostsee-zeitung.de/lokales/vorpommern-greif … 5M.html

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Der Historikerverband VHD verabschiedet eine Resolution „zu gegenwärtigen Gefährdungen der Demokratie”, in der eine wertende Pauschalaussage über Migration getroffen wird: „Migration ist eine historische Konstante. Ungeachtet aller mit ihr verbundenen Probleme hat sie die beteiligten Gesellschaften insgesamt bereichert auch die deutsche.” Damit wird der Versuch unternommen, eine bestimmte politisch-normative Einschätzung für den wissenschaftlichen Diskurs insgesamt verbindlich zu machen. (2018)

Quellen:
https://www.uni-goettingen.de/de/document/download/b40 … -28.pdf
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/deutsc … 49.html

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Die AfD ruft Studierende dazu auf, AfD-kritische Dozentinnen und Dozenten zu melden bzw. online öffentlich zu benennen. (2018)

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Ein Vortrag des Atmosphärenwissenschaftlers Murry Salby, vormals Professor an der University of Colorado sowie der Macquarie University in Australien, zum Thema „What is Really Behind the Increase of Atmospheric CO2? New Research” am 10.10.2018 an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg wird abgesagt. Da Salby sich gegen die Annahme eines von Menschen erzeugten Klimawandels ausspricht, hatte die Universitätsleitung vorgesehen, neben Salby einen weiteren Vortragenden zu Wort kommen zu lassen, der die Sichtweise des IPCC (Intergouvernemental Panel on Climate Change, Weltklimarat) vertreten hätte. Als sich kein Vortragender finden ließ, zog man es entgegen den Gepflogenheiten der Vortragsreihe vor, den Vortrag ganz ausfallen zu lassen, um nicht die Außenwirkung der Universität zu gefährden. (2018)

Quellen:
https://www.youtube.com/watch?v=b1cGqL9y548
https://climatecite.com/murry-salby-what-is-really-beh … ic-co2/
https://eike-klima-energie.eu/2018/09/30/murry-salby-v … gesagt/

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Seit 2017 plant das Bundesverteidigungsministerium, nun auch die Helmut-Schmidt-Universität (HSU, Universität der Bundeswehr Hamburg) zum „militärischen Sicherheitsbereich” zu erklären (wie bereits die Universität der Bundeswehr in München-Neubiberg). Reglementierte Zugänge widersprechen aber dem Charakter der Institution Universität und sind ein Symbol der Abschottung gegenüber der Stadtgesellschaft. Gerade in Hamburg gibt es vielfältige Kontakte zu und Kooperationen mit anderen Einrichtungen sie werden dadurch deutlich erschwert. Der ungehinderte Zugang zum Hochschulgelände prägt seit der Gründung der HSU den Geist und das akademische Leben. Einem Protestschreiben schließen sich mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Der Akademische Senat spricht sich im Mai 2020 einstimmig für einen offen zugänglichen Campus aus. (2020)

Quellen:
https://www.hsu-hh.de/universitaet-und-militaerische-s … herheit
https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/hoersa … 88.html

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In einem Positionspapier des Netzwerks Wissenschaftsmanagement mit dem Titel „Wissenschaftsfreiheit neu gestalten” vom November 2017 wird angeregt, „die Wissenschaftsfreiheit inhaltlich stärker als ein organisationales und weniger als ein persönliches Grundrecht zu sehen”. Im Zuge der Hochschulautonomie soll die Wissenschaftsfreiheit von einzelnen Personen auf die Hochschule als Organisationseinheit (d.h. auf das Wissenschaftsmanagement) übergehen. (2017)

Quellen:
https://netzwerk-wissenschaftsmanagement.de/files/posi … nal.pdf

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Rainer Wendt, Vorsitzender der Polizeigewerkschaft, eingeladen zu einem Vortrag an die Goethe-Universität in Frankfurt am 26.10.2017, wird nach Protesten und einem offenen Brief wegen seines angeblichen Rassismus wieder ausgeladen. (2017)

Quellen:
http://kritische-geographie.de/stellungnahme-re-wendt/
https://www.frankfurter-info.org/news/protest-gegen-di … r-wendt
https://aktuelles.uni-frankfurt.de/aktuelles/universit … -wolff/

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Die Migrationsforscherin Dr. Sandra Kostner lädt den Politikwissenschaftler und Publizisten Hamed Abdel-Samad ein, an der Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd im Rahmen der Ringvorlesung „Und immer währt der Wertekonflikt – Westliche Werte als gesellschaftliche Basis und Konfliktfeld in Migrationsgesellschaften” am 24.10.2017 den Vortrag „Freiheit und Selbstbestimmung im Islam: Autonomer Mensch oder Marionette Gottes?” zu halten. Eine Studentin erstattet Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen den Referenten, weil sie ihr Recht auf ein diskriminierungsfreies Studium durch seine Aussage verletzt sah, das Kopftuch bei Lehrerinnen sei nicht mit dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbar. (2017)

Quellen:
https://weiterbildung-ph-gmuend.de/wp-content/uploads/ … 017.pdf
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.denkverb … 60.html
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.denkverb … 60.html

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Gerald Wolf, emeritierter Professor für Neurobiologie, soll an der Universität Magdeburg am 12.01.2017 auf Einladung der AfD-Hochschulgruppe einen Vortrag über neurobiologische Unterschiede zwischen Frauen und Männern halten. Der Vortrag muss aufgrund von Tumulten abgebrochen werden. Der Dekan der Fakultät für Humanwissenschaften stellt sich auf die Seite der Störer. (2017)

Quellen:
https://www.deutschlandfunk.de/uni-magdeburg-studieren … 00.html
https://taz.de/Die-AfD-an-deutschen-Unis/!5377591/
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-randale … 95.html
https://www.youtube.com/watch?v=PY7EPX4Jgx0

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An der Universität Vechta findet eine Ringvorlesung zum Thema Migrationspolitik statt. Den Herausgebern der Beiträge wird aufgrund von Denunziationen und Falschbehauptungen (deren hauptsächlicher Initiator deswegen später zu einer Geldstrafe verurteilt wird) von der Hochschulleitung der aus Drittmitteln stammende Druckkostenzuschuss gestrichen. (2016)

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Ruud Koopmans, Professor für Soziologie und Migrationsforschung an der HU Berlin und Direktor am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), sieht sich aufgrund zweier begutachteter Forschungsartikel in Fachzeitschriften, in denen unter anderem die mangelnde Integrationsfähigkeit muslimischer Migranten thematisiert wird, und entsprechender öffentlicher Äußerungen dem Vorwurf ausgesetzt, „den Nährboden für antimuslimischen Rassismus” zu bereiten und „Stimmung gegen Personen muslimischen Glaubens in Deutschland” zu machen.
Studentische Gruppierungen initiieren eine Kampagne, die von Teilen der Presse aufgegriffen wird, ohne dass Koopmans dort Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Eine öffentliche Unterstützung Koopmans durch die Professorenschaft des Instituts oder der Fakultät bleibt aus. In früheren Jahren hatte bereits der Direktor eines anderen Forschungsinstituts seinen Mitarbeitern Kontakte nicht nur zu Koopmans, sondern auch zu dessen Mitarbeitern verboten. (2016)

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Markus Egg, ordentlicher Professor für Anglistik an den Humboldt-Universität zu Berlin, wird im Rahmen seines Seminars im Wintersemesters 2016/17 am 08.11.2016 von Maskierten tätlich angegriffen. Sie übergießen ihn mit Wasser. Die unbekannten Angreifer begründen dies mit Eggs damaliger Mitgliedschaft in der Partei „Alternative für Deutschland” (AfD). Die Leitung der HU verurteilt den Angriff und erstattet Anzeige gegen Unbekannt. (2016)

Quellen:
https://fachschaften.hu-berlin.de/de/anglam/stellungna … am-8.11
https://www.tagesspiegel.de/berlin/maskierte-greifen-d … 02.html
https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/maskierte-atta … gagiert
https://www.pankower-allgemeine-zeitung.de/humboldt-un … fessor/
https://www.berliner-zeitung.de/archiv/humboldt-univer … 1398645

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Mitglieder der „Identitären Bewegung” stören am 09.06.2016 eine Ringvorlesung zum Thema „Flucht und Asyl” an der Universität Klagenfurt. (2016)

Quellen:
https://kurier.at/chronik/oesterreich/identitaere-stue … 604.708

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Ein Vortrag von Ulrich Kutschera, Professor für Pflanzenphysiologie und Evolutionsbiologie an der Universität Kassel, über die Grundlagen der Evolutionsbiologie im Rahmen des Studium Generale an der Universität Marburg am 13.04.2016 findet aufgrund seiner Kritik am Gender Mainstreaming nicht statt. Kutschera kommt einer durch das Präsidium der Hochschule empfohlenen Ausladung durch eine Absage zuvor. (2016)

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Die Konrad-Adenauer-Stiftung in Brandenburg führt in Kooperation mit dem RCDS Potsdam an der Uni Potsdam am 13.01.2016 eine Veranstaltung zum Thema „Flüchtlingsland Deutschland” durch. Den Hauptvortrag soll der Bundesinnenminister Thomas de Maizière halten, der kurzfristig absagen muss. Das Grußwort spricht der Präsident der Universität, Teilnehmer an der vorgesehenen Podiumsdiskussion sind die Generalsekretärin von Amnesty International, ein evangelischer Flüchtlingspfarrer und der Leiter des Verfassungsschutzes Brandenburg. Die Veranstaltung wird von einer Gruppe von „Antifa”-Mitgliedern eine Stunde lang durch Pfeifen und Sprechchöre blockiert. Danach kann die Diskussion unter Polizeischutz verkürzt durchgeführt werden. (2016)

Quellen:
https://www.kas.de/de/web/brandenburg/veranstaltungen/ … chland1
https://www.tagesspiegel.de/potsdam/landeshauptstadt/v … 94.html
https://speakup.to/diskussion-fluechtlingsland/comment … -page-1

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Anonyme Blogger richten „Münklerwatch” ein, einen Blog, auf dem sie aus dem Kontext gerissene Zitate aus den Vorlesungen von Herfried Münkler, Professor für Theorie der Politik an der HU Berlin, als sexistisch oder rassistisch brandmarken. (2015)

Quellen:
https://web.archive.org/web/20220127125848/http://hu.b … -watch/

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Die AfD bringt regelmäßig Kleine Anfragen in die Parlamente ein, mit denen a) die Arbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Feld der Gender Studies als unwissenschaftlich und unseriös dargestellt wird und die b) auf den Entzug von öffentlichen Forschungsgeldern (für Professuren, Forschungsprogramme, Projektmittel) zielen. Entsprechende Initiativen hat es in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie im Deutschen Bundestag gegeben. Zur Begründung der scharfen Kritik und Kontrolle (bzw. Abschaffung) dieses wissenschaftlichen Feldes werden regelmäßig Beispiele angeführt, die sich tatsächlich als unwissenschaftlich oder ideologisch motiviert einstufen lassen. Damit wird eine ganze Wissenschaft desavouiert, indem seriöse Forschung (wie beispielsweise Gewaltforschung, Ideengeschichte der Demokratie, Forschung zu geschlechtshierarchischer Arbeitsteilung, zu Rechtsextremismus, Partizipations- und Wahlforschung) unter einseitig gewählte Beispiele subsumiert wird. Dies führt wiederum zu einer Lähmung interner Kritik, indem solche Kritik mit der AfD assoziiert und behauptet wird, sie spiele ihr in die Hände. Die Angriffe auf die Wissenschaftsfreiheit von außen dienen so der Legitimation der Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit im Innern. All das geht zu Lasten einer seriösen, gesellschaftlich notwendigen Geschlechterforschung. (2015 ff.)

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Heiner Rindermann, Professor für Entwicklungspsychologie an der TU Chemnitz, veröffentlicht am 17.10.2015 einen Beitrag im Focus, in dem es unter anderem um den geringeren Durchschnitts-IQ bei bestimmten Gruppen von Einwanderern geht. Die Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften und das Institut für Psychologie der Universität Chemnitz distanzieren sich öffentlich von Rindermann. Bereits 2007 wurde er nach einem Interview im Deutschlandradio in einer Presseerklärung des Instituts für Ethnologie und Afrikastudien der Universität Mainz einer rassistischen Ideologie bezichtigt; seine Thesen wurden in dieser Presseerklärung in die Nähe des Nazi-Arztes Dr. Mengele gerückt. (2015)

Quellen:
— Heiner Rindermann: „Wir verteidigen Europas Werte“: Ingenieure auf Realschulniveau. Focus, 17.10.2015. https://www.focus.de/finanzen/news/wir-verteidigen-eur … 80.html

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Nachdem Jörg Baberowski, Professor für Geschichte Osteuropas an der HU Berlin, schon seit mehreren Jahren Verleumdungen und Störaktionen durch eine trotzkistische Splittergruppe ausgesetzt ist, entwickelt sich nach einem kritischen Beitrag zur Migrationspolitik eine Kampagne gegen den Historiker. Er wird als Rechtsextremist, Rassist und Holocaust-Leugner diffamiert und im Vorfeld von Vortragsveranstaltungen bedroht. Auch die Gründung eines von ihm konzipierten interdisziplinären Zentrums für vergleichende Diktaturforschung scheitert vor diesem Hintergrund. (2015)

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Peter Singer, der am 31.05.2015 auf der philcologne zur Frage „Retten Veganer die Welt?” sprechen sollte, wird von den Veranstaltern wieder ausgeladen. (2015)

Quellen:
https://www.philcologne.de/de/weitere-inhalte/archive

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Als eine Arbeitsgruppe zu Black Knowledges unter der Leitung von Sabine Broeck, Professorin für American Studies an der Universität Bremen, bei der DFG einen Forschungsgruppenantrag stellt, formiert sich eine internationale Kampagne gegen sie. Eine Gruppe von deutschen und amerikanischen Vertreterinnen der Black Studies weist in einem offenen Brief darauf hin, dass „Black Studies” in den USA ursprünglich nicht nur als akademisches, sondern auch als politisches Projekt gestartet worden sei. Es sei deshalb ein Skandal, dass die Gruppe, die das Forschungsprojekt mit dem Titel „New Black Diaspora Studies” geplant hatte, ausschließlich aus Weißen bestünde. Die implizite Annahme der Antragstellerinnen und Antragsteller, sie könnten die für Kontexte wissenschaftlicher Arbeit geltende „Farbenblindheit” auch für die Black Studies in Anspruch nehmen, wird als Versuch zurückgewiesen, „die Inanspruchnahme weißer Definitionsmacht strukturell und personell zu rekonstituieren.” Auf den offenen Brief reagiert die Forschungsgruppe am 07.02.2015 mit ihrer Auflösung. „Wir akzeptieren diese Kritik”, heißt es in der Erklärung. Der Gruppe sei bewusst geworden, dass sie in ihrer bisherigen Form „eher ein Teil des Problems des Rassismus statt ein Teil seiner Lösung” sei. (2015)

Quellen:
https://blackstudiesgermany.wordpress.com/statementbremen/
http://www.fb10.uni-bremen.de/inputs/pdf/BKRG_Aufoesun … ngl.pdf

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Aktivisten stören eine Vorlesung von Malte Brinkmann, Professor für Erziehungswissenschaft an der HU Berlin, unter Verweis auf unkritischen Umgang mit Kants angeblich rassistischen Schriften. Ausführliche Beschreibung s. FAZ, 17.05.2015.

Quellen:
Friederike Haupt: Unser Professor, der Rassist. FAZ, 17.05.2015. https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/attacken-ge … le=true

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An der TU Dresden stößt die Initiative von Werner Patzelt, Professor für Vergleichende Politikwissenschaft, vom 18.12.2014 zur Gründung eines „Zentrums für gesellschaftlichen Zusammenhalt” auf Widerstand, als er die Ergebnisse seiner empirischen Studie zu den PEGIDA-Demonstrationen öffentlich bekanntmacht. Entgegen der medialen Berichterstattung beteiligen sich laut seinen Befunden nicht nur Rechtsextremisten, sondern auch und mehrheitlich solche Personen an den Demonstrationen, die sich angesichts einer zunehmenden Massenzuwanderung aus islamischen Ländern vor einer kulturellen Überfremdung Deutschlands fürchten. Patzelt wird daraufhin als „PEGIDA-Verharmloser” bezeichnet, der sich gegen all diejenigen stelle, die als Gegendemonstranten in PEGIDA eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sehen, darunter zahlreiche Angehörige der TU Dresden. Der dadurch erzeugte politisch-mediale Druck und die mit ihm einhergehende öffentliche Diskreditierung von Patzelt als „AfD-Sympathisant” führen zur Ablehnung seiner Initiative durch die TU Dresden. Stattdessen wird später das „Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt” als Kooperation von elf wissenschaftlichen Einrichtungen gegründet, die TU Dresden ist dabei nicht mehr vertreten. (2015)

Quellen:
https://wjpatzelt.de/2018/09/26/institut-fuer-gesellsc … n-2014/
https://wjpatzelt.de/2018/09/26/institut-fuer-gesellsc … botage/
https://fgz-risc.de/

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Der erste öffentliche Vortrag von Peter Singer in Österreich findet im Rahmen des Philosophischen Café Innsbruck am 17.06.2014 statt. Im Vorfeld wird von Aktivisten öffentlich Druck auf die Veranstalter und die Universität Innsbruck ausgeübt, den Vortrag abzusagen. Bei der Veranstaltung kommt es dann zu einer Störaktion. Schon Ende der 1980er Jahre wurden Vorträge von Peter Singer in Deutschland wiederholt mit der Begründung unmöglich gemacht, dass er das Lebensrecht von Behinderten in Frage stelle. (2014)

Quellen:
https://philocafe.at/geschichte/

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Eine von PD Dr. Stefan Luft initiierte Ringvorlesung „20 Jahre Asyl- und Zuwanderungskompromiss Bilanz und Perspektiven” an der Universität Bremen (Beginn: 25.10.2012) wird durch gewalttätige Linksextremisten aus der autonomen Szene verhindert, weil der ehemalige bayerische Innenminister Günther Beckstein an der Diskussionsrunde teilnehmen sollte. Die bremische Polizei kann die Lehrveranstaltung nicht schützen. (2012)

Quellen:
— 18.10.2012 20 Jahre „Asylkompromiss“ Öffentliche Ringvorlesung des Instituts für Politikwissenschaft / Beginn am 25. Oktober. Universität Bremen, Fachbereich Sozialwissenschaften, Mitteilung Nr. 320, 18.10.2012. https://www.uni-bremen.de/universitaet/hochschulkommun … omiss-1
— Stefan Luft / Peter Schimany (Hg.): 20 Jahre Asylkompromiss. Bilanz und Perspektiven. Transcript Verlag. 10.10.2014. https://www.transcript-verlag.de/978-3-8376-2487-8/20- … romiss/
— Jean-Philipp Baeck: Beckstein unerwünscht. taz, 03.12.2012. https://taz.de/Diskussion-oder-Provokation/!5078041/

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Die Leitung und das Historisch-Kulturwissenschaftliche Forschungszentrum der Universität Trier beenden die dreimonatige Gastprofessur des Militärhistorikers Martin van Creveld, emeritierter Professor für Geschichte an der Universität Jerusalem, nach dessen erster Vorlesung vom 17.10.2011, nachdem der AStA der Uni Trier van Crevelds Thesen als „frauenfeindlich, militaristisch, latent antiisraelisch, vulgärwissenschaftlich und methodisch primitiv” bezeichnet hat. (2011)

Quellen:
Markus Böhm: Uni Trier brüskiert renommierten Kriegsforscher. Spiegel, 27.10.2011. https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/vortrags-pan … 94.html
Kim-Björn Becker: Uni Trier entlässt Historiker wegen zweifelhafter Thesen – „Viele Frauen genießen es, wenn Männer sich abschlachten“. Süddeutsche, 31.01.2021. https://www.sueddeutsche.de/karriere/uni-trier-entlaes … 1177356

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Die Leitung der Hochschule Pforzheim hat im März 2008 eine Selbstverpflichtung über „Principles for Responsible Management Education” (PRME) unterzeichnet. In dem sogenannten PRME-Kodex verpflichten sich die Unterzeichner, die akademischen Aktivitäten und Curricula ihrer Hochschule den wirtschafts- und unternehmenspolitischen Zielvorstellungen anzupassen, die im Global Compact der UN vertreten werden, beispielsweise bei der Umsetzung von Umwelt- und Sozialstandards, die über gesetzliche Verpflichtungen hinausgehen. Die Leitung der Hochschule rechtfertigt diesen Schritt mit der Erklärung, Hochschulen seien „nicht zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet”. Sie müssten sich bei den von ihnen vertretenen Positionen „lediglich im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung halten”. Demzufolge dürften Hochschulleitungsgremien die gleichen weitreichenden politischen Positionen beziehen, wie etwa die zur Bundestagswahl zugelassenen Parteien.
Die im PRME-Kodex artikulierten wirtschafts- und unternehmenspolitische Zielvorstellungen werden in der Wissenschaft kontrovers diskutiert. Zum einen ist die Gewichtung von Handlungszielen ein normatives Problem, dessen Lösung sich nicht einfach oktroyieren lässt. Zum anderen ist es aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht bestreitbar, ob Unternehmen unter marktwirtschaftlichen Bedingungen überhaupt Spielräume haben, über gesetzliche Verpflichtungen hinaus Umwelt- oder Sozialpolitik zulasten anderer Zielsetzungen zu betreiben. Darüber hinaus ist es aus juristischer Warte durchaus strittig, ob das Management eines Unternehmens tatsächlich anderes darf, als primär die Interessen der Unternehmenseigner zu vertreten (§133 StGB Veruntreuung). Über all diese Fragen wird, wie in der Wissenschaft üblich, ein offener Diskurs geführt.
Die Hochschule als Institution ist nicht dazu berufen, an diesem Diskurs teilzunehmen und für eine bestimmte wissenschaftliche Positionierung Partei zu ergreifen. Vielmehr hat die Hochschule die institutionellen Grundlagen für freie Forschung und Lehre und damit auch für den freien wissenschaftlichen Diskurs herzustellen.

Quellen:
https://businesspf.hs-pforzheim.de/fakultaet/prme/was_ … t_prme/
https://www.unprme.org/index.php