Wissenschaftsfreiheit in der liberalen Demokratie (Rezension)

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Eine Rezension zu Sabine Dörings Buch Wissenschaftsfreiheit in der liberalen Demokratie (Klostermann 2026) von Dieter Schönecker.

Seitdem Trump in den USA die Wissenschaftsfreiheit attackiert, regen sich auch diejenigen auf, die vorher für Kritik am linken Aktivismus gegen missliebige „rechte“ Denker nur Polemik und bestenfalls Schulterzucken übrighatten. Sabine Döring hat nun in ihrer kurzen Streitschrift Wissenschaftsfreiheit in der liberalen Demokratie jenseits solcher Lager das Recht auf autonome Wissenschaft philosophisch begründet sowie juristisch und historisch eingeordnet; zugleich kritisiert sie mit Verve die Gefährdungen „epistemischer Offenheit“ und „epistemischer Gerechtigkeit“ durch Phänomene wie Angst und Selbstzensur oder diverse Formen des Aktivismus. Wirklich neu sind ihre Argumente vermutlich nicht. Aber man muss auch ein Genie oder ein Narr sein, um zu meinen, in der Philosophie etwas wirklich substantiell Neues sagen zu können.

Das Herzstück des Buches ist das erste Kapitel, in dem Döring im Rekurs auf Kant die Wissenschaftsfreiheit als ein nicht-egalitäres Grundrecht und uneingeschränktes Schutzgut zu begründen versucht. Die immer wiederkehrende Wendung ist dabei die vom „epistemisch qualifizierten öffentlichen Vernunftgebrauch“ ein Gebrauch, der, anders als der allgemeine Vernunftgebrauch mit dem ihm adäquaten Recht auf Meinungsfreiheit, an wissenschaftliche Methoden, Expertise und Wahrheitsorientierung gebunden und darin zugleich autonom und vor äußerlicher Einflussnahme geschützt sei. Jene Wendung klingt nicht nur nach Kant, das ist auch so gemeint; Kant ist angeblich der Gewährsmann. Es ist aber nicht klar, was mit dieser Rückversicherung gewonnen wird: Historische Autorität belegt ohnehin wenig oder nichts, und dies erst recht, wenn, wie man wohl kritisieren muss, nicht genügend historisch-interpretative Expertise vorliegt, um über nicht explizierte Formeln wie etwa die „Gesetze der theoretischen Vernunft“ hinauszukommen.

Wichtig und sehr bedenkenswert ist die von Döring (im Anschluss an K. F. Gärditz) stark gemachte Unterscheidung von Meinungs- bzw. Redefreiheit und Wissenschaftsfreiheit. Während jene Meinungen unerachtet ihrer rationalen Begründbarkeit und möglichen Wahrheitsnähe schütze, diene diese dem methodisch gebundenen, wahrheitsorientierten und damit eben epistemisch qualifizierten öffentlichen Vernunftgebrauch; daher solle man auch nicht, wie im US-amerikanischen Kontext üblich, von akademischer Redefreiheit sprechen, um diesen Unterschied und damit auch die Tatsache, dass es zwei unterschiedliche Grundrechte sind, nicht zu verwischen.

Da ist viel dran. Dennoch ein kleiner Einwand und ein großer: Es ist definitorisch keine abwegige Überlegung, „Redefreiheit“ als genus proximum zu verwenden, um dann eine epistemisch qualifizierte Redefreiheit von einer solchen zu unterscheiden, die dies nicht ist; denn dass beide Formen der Freiheit verwandt sind, steht ja außer Frage (sie stehen nicht zufällig im gleichen Artikel des GG). Zweitens ist es zwar trivialerweise wahr, dass die Wissenschaftsfreiheit eben die Freiheit der Wissenschaft ist; aber es ist alles andere als trivial, was Wissenschaft überhaupt ist. Döring sagt wenig zu der Frage, was genau Wissenschaftlichkeit konstituiert und scheint bei der Antwort eher Gärditz zu folgen. Der hat wiederholt wissenschaftliche Ideen oder Denkrichtungen leichtfertig und in offenkundiger Unkenntnis der epistemologischen sowie wissenschaftstheoretischen Schwierigkeiten als Unfug, Esoterik, wirre Falschbehauptungen, Verschwörungstheorien und dergleichen abgetan (nicht ohne gleichzeitig gegen das angeblich „selbstmitleidige Gejammer über angebliche Cancel Culture“ zu polemisieren). Doch es hilft nicht, ein Lippenbekenntnis zur Offenheit und Fehlbarkeit wissenschaftlicher Methodik und Forschung abzugeben, dann aber Vorwürfe von Pseudowissenschaftlichkeit oder Klamauk zu erheben, wenn jemand etwa Objektivität und Universalität für schwierige oder vielleicht sogar ideologische Begriffe hält, evolutionsbiologisch die Genderforschung kritisiert, den anthropogenen Klimawandel vielleicht doch für dubios oder jedenfalls deutlich komplexer hält oder das Coronavirus für ein Laborprodukt. Ist Thomas Nagel ein Spinner oder Querdenker, weil er einen Panpsychismus postuliert und die Evolutionstheorie für falsch hält? Mit den angeblichen „Gesetzen der Vernunft“ ist das eben so eine Sache.

Döring sieht die Autonomie der Wissenschaft durch nicht-staatlichen und staatlichen „Aktivismus“ gefährdet. Recht hat sie, auch wenn es angezeigt gewesen wäre, den Ausladungseifer deutscher Rektoren und den Niederbrüllfuror insbesondere linker Aktivisten stärker und an Beispielen zu kritisieren, statt Wissenschaftler des antiwissenschaftlichen Aktivismus zu bezichtigen, die es für wissenschaftlich begründet halten, Nicht-Wissenschaftler einzuladen, wenn sie Gegenstand einer Analyse von Meinungsfreiheit sein können. Jedenfalls hat Dörings Analyse des Aktivismus einen entscheidenden Mangel: Sie definiert nicht, was „Aktivismus“ überhaupt bedeutet, und das ist besonders misslich, da sie zugleich verkennt, dass normative Wissenschaften wie die Moralphilosophie oder die Rechtswissenschaft als solche Normen begründen und verteidigen und sich schon dadurch politisch engagieren, oder eben: aktiv sind. Dass die Philosophie, wie Döring schreibt, „keine politischen Wertungen vornimmt“, ist abwegig. Dass sie es tut, zeigt ja schon Dörings eigenes Buch, in dem sie nicht nur allgemein für einen liberalen Begriff von Wissenschaftsfreiheit plädiert, sondern sehr konkret Vorschläge etwa zur Forschungsförderung macht.

Es gibt also inhaltlich einiges zu kritisieren an Dörings Buch. Zu kritisieren wäre auch ihr Stil, der nicht immer frei ist von philosophischem Jargon; die Literatur wird umfangreich rezipiert, aber wichtige Autoren fehlen (etwa von Coelln, Esfeld, Hallich, Keil, Lotter, Nida-Rümelin oder Schubert); und leider sind das Personen- und Sachregister sowie das Literaturverzeichnis unvollständig und fehlerhaft (auch gibt es Druckfehler). Aber Kritik gibt es immer, auch bei Büchern, die zu lesen sich ausdrücklich lohnt.

Mit der Redaktion Neue Sachbücher (Oliver Weber) war vereinbart, diese Rezension in der FAZ zu publizieren. Nach zwei Monaten hieß es dann ohne Angabe von Gründen, man habe sich gegen eine Veröffentlichung entschieden.